156 Canada
Franzosen sind. Obercanada hat auf -NW u>M. 450000 europ. Bewohner, meist Eng-länder u. s. w., und ist in die Districte Eastcrn, Ottawa, Bathurst, Johnstown, Midland,Newcastle, Home, Gore, Niagara, London und Western getheilt.
Zwei ital. Seefahrer, Giovanni und Sebastians Caboto (s. d.), welche, um eine nord-westliche Durchfahrt nach China zu suchen, unter Heinrich VIII. von England 1197 das Fest- ^land Nordamerikas entdeckten und dessen Küsten bis zum 67 ° nördl. B. verfolgten, warendie Ersten, welche über den ausgedehnten Kontinent des Nordens berichteten. Doch die Eng-ländcr vernachlässigten längere Zeit die gemachten Entdeckungen gänzlich. Daher geschahcs, daß zu Anfang des 16. Jahrh. der in ftain. Diensten stehende Italiener Giovanni Ver-razani, welcher, nachdem er Florida besucht, längs der Küste Nordamerikas hinsegelte, dasLand unter dem Namen Neufrankreich für König Franz I- in Besitz nahm. BedeutendereEntdeckungen im Innern des Landes machte Jacques Cartier aus St.-Malo auf seinenzweimaligen Reisen in denJ. 1534 und 1535, der auch Verträge mit den Eingeboreneneingegangen war und das Land zu colonisiren versucht hatte. Doch nach Cartier's Tode wurdevon Seiten Frankreichs, das in Neligions- und Bürgerkriege verwickelt war, nichts zur Un-terstützung der dortigen Colonisten gcthan, ja dieColonie fast ganz aufgegeben. Privatleutenwurde die Colonisation C.s überlassen. So erhielt im I. 1600 Chauvin von Heinrich IV.die Vollmacht eines ausschließlichen Handels mit C-, wohin er in Verbindung mit mehrenAndern zwei Reisen machte, um von den Indianern die werthvollsten Pelzwaaren gegenKleinigkeiten einzutauschen. Nach Chauvin's Tode war cs namentlich Samuel de Cham-plain, der in Verbindung mit Dcmont und Dechatte Handelsposten an verschiedenen Punk-ten in C. errichtete und am 3. Jan. 1608 Quebck anlegte. Allein die unglückselige Politik,die Religion und die Jesuiten in das Colonialprincip aufzunehmen, hemmte lange Zeit die ,Fortschritte der Kolonie, deren betrübten Zustand selbst die im J. 1627 unter Richelieu sProtection gegründete neue Handelsgesellschaft von hundert Mitgliedern nicht zu verbessernvermochte. Die Engländer eroberten ohne große Mühe 1629 Quebck, das sie jedoch im Frie-den zu St.-Gcrmain an Frankreich Zurückgaben. Nicht minder hinderten das Gedeihen derKolonie die Grausamkeiten, welche sich die Colonisten gegen die Indianer erlaubten, und dieRache der letztem als Wiedcrvergeltung, sodaß man an einen geordneten und sichern Anbaudes Landes gar nicht denken konnte. Diese Nachtheile wegzuräumen, trat Colbert mit einemneuen Plane zur Umgestaltung C.s auf. Die bisherige Handelsgesellschaft wurde 1663aufgehoben, und 1664 die Verwaltung des Landes der Franz.-wesiind. Compagnie übertra-gen, wobei sämmtliche Kolonien unter die Oberaufsicht der Krone Frankreichs gestellt wur-den. ^Darüber entstand in C. allgemeines Murren, sodaß zuletzt Colbert 1674 den Königbewog, seine Rechte auf alle der Westindischen Compagnie überlassenen Territorien an sichzu ziehen, deren Schulden und den laufenden Werth ihres Capitalstocks zu übernehmen undeinen Gouverneur, Rath und Richter zur Leitung der canadischen Colonien zu ernennen.Seit dieser Zeit machte die franz. Niederlassung in C. rasche Fortschritte, entwickelte bei zu-nehmender Macht eine offensive Stellung gegen die Grenze von Neuengland und erregte da-durch die Eifersucht der brit. Ansiedler so sehr, daß beide Parteien in einen verheerenden undermüdenden Grenzkricg sich verwickelten, bei welchem sie abwechselnd von den Eingeborenenunterstützt wurden. Mehrmals suchten die Engländer sich C.s zu bemächtigen, bis es ihnenendlich im I. 1759 gelang, Quebck zu erobern, welches sie nebst ganz C. im Frieden zu Ver-sailles ini I. 1763 von Frankreich abgetreten erhielten. Die Absicht Englands war nun,die franz. Colonisten, deren Anzahl damals nur 75000 betrug, nach und nach in eine durchausengl. Bevölkerung zu verwandeln. Das franz. Recht wurde sofort abgeschafft und sowolfür Criminal- als Privatrechtsverhältnisse das engl. Recht eingeführt; auch wurden engl.Gerichtshöfe bestellt, durch welche man der engl. Sprache Eingang zu verschaffen meinte.
Die Unzufriedenheit, welche diese Neuerungen bei den franz. Canadiern erregten, konnte denEngländern nicht gleichgültig sein; dennoch wurde für die franz. Canadier durch die Que-bck-Acte von 1774 die franz. Civilverfassung wiederhcrgcstellt. Nur das engl. Criminalrechtließ man fortbestchcn, für das Privatrecht trat das pariser Ncchtsherkommen, wie cs vor1763 bestanden, wieder in Kraft; dagegen sollten alle Ländereien und Güter, welche nichtfrüher im Scignenralverbande gestanden, nach engl. Rechte von den Ansiedlern besessen wer-