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3 (1845) Buchholz bis Czongrad
Entstehung
Seite
137
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Cambray 137

heit und Festigkeit. Als ihm eines Tags Hebert mit seiner Bande 1,80000V Francs ausdem öffentlichen Schatze zur Besoldung der rcvolutionairen Agenten der pariser Gemeindeabdringen wollte, wagte er cs, diesem gefürchteten Haufen zu widerstehen und mit einer An-klage vor dem Convente zu drohen. In gleicher Weise enthüllte er dem Convente die Absichtder pariser Sectionen, durch ein agrarisches Gesetz die Persönlichkeit des'Eigenthums auf-zuheben, und bot seinen ganzen Einfluß auf, diesen und andere Auswüchse der Revolutionim Keime zu ersticken. Um so auffallender war es, daß sich C. endlich dieser Partei zuneigte,die er bisher täglich als Verbrecher und als Feinde der Freiheit bezeichnet hatte. Im Juli1793 stattete er einen Bericht über dieLage des Staats, über die Thätigkeit des Wohlfahrts-ausschusses und die geheimen Umtriebe der fremden Höfe ab; auch ordnete er die Sperrungder Barriere von Paris an und decretirte die Verhaftung Derer, die sich dem Dienste imHeere entzogen. Im März des folgenden Jahres erhob er sich im Convente und bewies, daßFabre d'Eglantine der Fälschung des Gesetzes über die Ostindische Compagnie schuldig sei;bald darauf legte er auch der Versammlung seinen berühmten Bericht über den Zustand unddie Verwaltung der Finanzen vor, beantragte dabei ein geregeltes Verfahren in Bezug aufdie öffentliche Schuld und erklärte sich kühn gegen die Verschleuderung der Commiffare unddas Raubsystem der Schreckensmänner. Robespierre, der die wahren Republikaner fürseine Feinde zu halten anfing, betrachtete auch C. mit Misfallen und griff denselben am 8.Thermidor heftig an. Allein C. stützte sich auf eine große Partei Gleichgesinnter im Con-vente, die sich sämmtlich verbanden und den gemeinschaftlichen Tyrannen stürzten. (S. Ro-bespierre.) Als hierauf auch Billaud, Collot und andere Mitglieder der Ausschüsse an-geklagt wurden, warf sich C. als deren Vertheidigcr auf, wodurch er sich den Haß Bourdon'sde l'Oise, Novere's, Dumont's und Tallien's zuzog, die ihn der Mitschuld jener Männer be-züchtigtcn. C. entging indeß der Verhaftung, indem er sich verbarg. Erst in Folge derAmnestie vom 1. Brumaire des I. IV wagte er sich wieder hervor, ging auf sein Landgut inder Nähe von Montpellier und lebte fortan dem Ackerbau, ganz entfernt von öffentlichenGeschäften. Im I. 1815 wurde er in die Kammer gewählt, in der er viel Mäßigung be-wies. Im folgenden Jahre jedoch mußte er Frankreich als sogenannter Königsmörder ver-lassen und nach Brüssel flüchten, wo er am 15. Febr. 1820 starb. Obschon C. in seinen po-litischen Grundsätzen mehrmals geschwankt hat, so ist ihm doch weder Muth noch Recht-schaffenheit und Uncigcnnützigkeit noch Einfluß auf die Entwickelung und den Zustand desdamaligen Frankreichs abzusprechen; seine Anordnungen im Staatsschuldenwescn der Re-publik haben zum Thcil noch gegenwärtig ihre Geltung behalten.

Cambray oder Camerik, eine sehr alte, schöngebaute und befestigte Stadt an derSchelde, mit 20000 E-, im franz. Departement du Nord, ist der Sitz eines Bischofs undeines Handelsgerichts, hat eine Citadclle und ein starkes Fort, einen bischöflichen Palast,eine prachtvolle Kathedrale mit einer ausgezeichneten Orgel und viele Fabriken, vorzüglichin battistener Leinwand, die von den Engländern gewöhnlich 6sml>ric, bei den Deutschenmeist Camcrtuch genannt wird, in Linon, Gaze, Zwirn, Leder, Seife, Taback und Tape-ten. Ein Bisthum zu C. ward schon 390 gestiftet; der Sprengel desselben änderte sich mehr-mals und vergrößerte sich insbesondere unter Papst Paul IV. Jm J. >559 ward es zumErzbisthum erhoben, das aber während der Revolution einging, worauf nach Abschluß desConcordaks vom 10. Sept. 1810 nur ein bischöflicher Stuhl zu C. wieder errichtet undunter das Erzbisthum Paris gestellt wurde. Unter der langen Reihe seiner Bischöfe undErzbischöfe ist namentlich Fenelon (s. d.) zu erwähnen, dem in der Kathedrale ein herr-liches Denkmal gesetzt wurde. C. gehörte früher zum Deutschen Reiche; der Bischof wardeutscher Neichsfürst. Im I. 1510 wurde sein Gebiet zum Herzogthum und er selbst zumHerzog erhoben. Doch schon 1595 kam das Herzogthum unter span. Hoheit, worauf unterLudwig XIV. 1668 nach dem nimweger Frieden die Vereinigung mit Frankreich erfolgte.In C. wurde am 10. Dec. 1508 zwischen Kaiser Maximilian I., Ludwig XII. von Frank-reich und Ferdinand dem Katholischen von Aragonien die Ligue (s. d.) gegen Venedig, und1529zwischen Frankreich und Spanien der sogenannte Damenfriede durch Margaretha, dieverwitwete Herzogin von Savoyen, Statthalterin der Niederlande, und Luise, die verwit-wete Herzogin von Angouleme, Mutter Franz's I., abgeschlossen, in welchem der König ge-