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Magistrats und der züricher Synode ihre Zurückberufung nicht bewirken konnten, begab sichC. nach Strasburg, wo Luther's Lehre durch Bucer (s. d.) seit zehn Jahren Eingang ge-fundcn hatte. Bucer nahm C. sehr wohl auf und bewirkte seine Ernennung zum Professorder Theologie. Auch bekam er die Erlaubniß, eine franz. Gemeinde zu gründen, die durchdie große Menge aus Frankreich hierher sich Flüchtenden bald sehr ansehnlich wurde. Nichts-destoweniger nahm er an Allem, was in Genf vorging, den regsten Antheil, auch erließ erunter Anderm an die Genfer, als der Cardinal Sadolet diese auffoderte, in den Schoos derKirche zurückzukehren, zwei Schreiben, in denen er sie ermahnte, der neuen Lehre treu zubleiben. Im 1.1540 erschien seine Schrift über das Abendmahl, in welcher er sowol Lu-ther's, der dieses Sacrament im Wortsinne nahm, als Zwingli's Meinung, der es bildlichverstand, zu widerlegen suchte. Endlich gelang cs seinen Freunden in Genf, seine Zurückbc-rufung zu bewirken p C. folgte ihrer Einladung, nachdem er noch dem Reichstage zu Frank-furt und der Berathschlagung zu Regensburg als Abgeordneter Strasburgs beigewohnthatte, im Sept. 1541, legte sogleich dem Rathe den Plan seiner Verordnungen über dieKirchenzucht vor, welche auch angenommen und im Nov. bekannt gemacht wurden. Zufolgederselben wurde ein aus Geistlichen und Laien bestehendes Konsistorium gebildet, um überdie Erhaltung der reinen Lehre und die Sitten zu wachen. Dasselbe zog Jedermann ohneAusnahme zur Rechenschaft und verwies die Fälle, wo Kirchenstrafen nicht zureichtcn, miteinem Gutachten an den Rath. So machte sich C. zum Herrn aller Handlungen wie allerMeinungen der Genfer. Sein Geist herrschte ausschließlich im Rath wie im Konsistorium,und die Richter nahmen nie Anstand, Diejenigen zu bestrafen, die sich ihm widersetzten. Sowurde der Libertiner Jak. Gruet enthauptet, weil er gottlose Briefe und unsittliche Versegeschrieben und die Kirchenordnungen zu stürzen gesucht habe. Mit gleicher Strenge wur-den die Meinungen gerichtet. Seb. Castellio, ein Gegner der Prädcstinationslehre, mußte1544 flüchtig werden, und Mich. S erv e t (s. d.) wurde auf seiner Durchreise durch Genf1553 verhaftet und auf C.'s Anklage lebendig verbrannt, weil er das Geheimnis der Drei-einigkeit angegriffen hatte. Auf diese Weise gelang es allerdings C., .den Neuerungen Ein-halt zu thun und seine Anhänger zu strengen und in gewisser Hinsicht unkadelhaftcn Men-schen zu bilden. Auch in der bürgerlichen Gesetzgebung der Genfer und den Formen ihrerRegierung bewirkte er mehre Änderungen. Vgl. Hundeshagen, „Über den Einfluß des Kal-vinismus auf die Ideen von Staat und staatsbürgerlicher Freiheit" (Bern 1842). ZurVerbreitung nützlicher Kenntnisse errichtete er die von seinem Freunde Theodor Bez a (s. d.)so glücklich geleitete Akademie. Er predigte fast täglich, crtheilte wöchentlich dreimal theolo-gischen Unterricht, wohnte allen Berathunge» des Konsistoriums, allen Sitzungen der Pre-digergesellschaft bei, und war die Seele aller Beschlüsse. Ebenso oft über juristische wie übertheologische Gegenstände befragt, antwortete er Allen. Dabei wußte er auch noch Zeit zu ge-winnen für politische Verhandlungen im Namen der Republik, für eine Menge Schriftenzur Vertheidigung seiner Meinungen, unter denen seine „6ommentsircs sur 1s concor-llsnce NU bsrinnnie lies LvsngelisteL" (4 Bde., Genf 1561) besonders wichtig sind, undkür einen Briefwechsel durch ganz Europa, vornehmlich aber nach Frankreich, wo er auf alleWeise die mue Lehre zu verbreiten suchte. Außer den von ihm im Druck erschienenen Pre-digten besitzt die genfer Bibliothek deren 2623 in der Handschrift. Die vollständigste Aus-gabe seiner Werke erschien zu Ämsterdam (6 Bde., 1667, Fol.). Seine „In sttovuml'e-stsmentum commentsrii" wurden neuerdings von Tholuck (7 Bde., Halle 1833—34;2. Aust., Bd. I und 2, Berl. 1838), die „ln lidros ksslmorum commentsrii" ebenfallsvon Tholuck (2 Bde., Berl. 1836), die „In librum Oensseos commentsrii" von Hcngsten-berg (2 Bde., Berl. 1838) und die „Oslvim, l'decxi. Lerse etc. literse c;use<1sin noinlnineckitse" von Bretschneider (Lpz. 1835) herausgegeben. C. starb am 27. Mai 1564. Erwar von schwachem Körper und wiederholt sehr leidend. In Strasburg hatte er sich miteiner Witwe, Jdelette de Bures, 1539 verheirathet; ein mit ihr gezeugter Sohn starb früh;1549 verlor er seine Gattin, worauf er sich nicht wieder verheirathete. Er war nüchtern undstreng in seinen Sitten, aber von einer Küstern und unbeugsamen Gemüthsstimmung. InHinsicht der Uneigcnnützigkeit wird er Wenige seines Gleichen haben, denn sein ganzer Jahr-gehalt betrug bis an sein Ende nicht mehr als 156 Francs, 15 Maß Getreide und 2 Fässer