Druckschrift 
3 (1845) Buchholz bis Czongrad
Entstehung
Seite
112
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112 Cajeputöl Calabrese

Marseillaise, Carmagnolc und demeimnt 6u llöpart" zum franz. Nationalgcsangc, wieman ihn denn auch den (isrillon national, d. h. das nationale Glockenspiel, nannte. DieMelodie, ursprünglich für einen andern Text bestimmt, soll eine Licblingsmelodie der KöniginMarie Antoinette gewesen sein.

Cajeputöl ist ein aus den Blättern der MIaleuca Isucsckenclron durch Destillationmit Wasser dargestelltcs Öl, blaßgrün (nicht selten durch Kupfergehalt grasgrün), von ei-nem specifischen Gewicht 0,915, im rectificirten Zustande farblos und in seiner Zusam-mensetzung sowie seinem chemischen Verhalten dem Terpenthinöl und Kamphcr nahe ver-wandt. Es kommt von den Molukken meist über London in den Handel. Sein Geruch isteigcnthümlich stark, aber nicht unangenehm, der Geschmack scharf und gewürzhaft. Manmacht es seines hohen Preises wegen wol auch mit Terpenthinöl und andern Ölen, die manüber Kampher destillirt und durch Kupfer grün färbt, nach. Der Kupfergehalt wird leichtdurch einen galvanischen Strom entdeckt. Man braucht das Cajeputöl theils in der Medicinals Reizmittel gegen Gicht und Lähmungen, als Wurmmittel und gegen Zahnschmerzen,theils zum Vertreiben des Ungeziefers. Nur selten kommen bei uns die Samen desCajeput-baums (Seinina csjeputi) vor, die ihre Wirksamkeit dem ätherischen Öle verdanken.

Cajetan, eigentlich Thomas de Vio von Gaeta (Cajeta), ein scholastischer Theo-log und eifriger Vertheidiger des Papalsystems, geb. zu Gaeta 1469, wurde bereits 1508General des Dominicanerordens, dann Cardinal und Erzbischof von Palermo. ImZ. 1511schrieb er gegen das allgemeine Concil zu Pisa, welches eine Reform der Papstgewalt be-zweckte, einen Traktat, der die päpstliche Autorität hoch über die der Concilien stellte undunter Andcrm die Unabsetzbarkeit selbst unverbesserlicher Päpste daraus folgerte, daß Matth.18, 8 und 9 wol von Hand, Fuß und Auge, aber nicht vom Haupte die Rede sei. Am merk-würdigsten jedoch ist C. durch die Berührung geworden, in die er mit Luther kam. Auf demReichstage zu Augsburg von 1518 nämlich, wo er als Legat die deutschen Stände zumTürkenkriege stimmen sollte, erhielt er zugleich von Leo X. die Weisung, Luther vorzuladenund zur Ruhe zu bringen. Luther erschien und hatte drei Audienzen bei C., die erste am 12.Oct.; doch ließ er sich weder durch Freundlichkeit noch durch Dialektik noch durch Zorn be-wegen, seine Lehren über den Ablaß und den Satz zu widerrufen, daß nicht das Sacrament,sondern nur der Glaube an das Sacrament gerecht mache. C., von Staupitz aufgefodert,die Sache noch einmal zu versuchen, lehnte dies mit den Worten ab:Ich mag nicht mehr mitder Bestie disputiren, denn sie hat tiefschende Augen und wunderbare Ideen im Kopfe."Nachdem nun Luther am 20. Oct. von Augsburg abgereist war, eine Appellation a papanon bene inlorinnlo melius inkormsntlnm zurücklassend, foderte der erbitterte CardinalFriedrich den Weisen brieflich auf, Luther entweder nach Rom zu schicken oder aus demLande zu treiben; allein der Kurfürst verweigerte Beides und bat um ein ruhiges Gerichtdurch päpstlich ernannte Richter in Deutschland. Später, im I. 1523, ging C. als päpst-licher Legat nach Ungarn. Er starb 1534. Von seinen Werken erwähnen wir außer demKommentar zur8umms" des Thomas von Aquino (Antw. 1656) die Erklärungen überdie Bibel (5 Bde., Lyon 1630), in denen eine leise Nachwirkung jenes Gesprächs mit Luther,namentlich im Punkte von der Rechtfertigung durch den Glauben, sich bemerken läßt undschon damals von katholischen Theologen misfällig bemerkt worden ist. Nicht zu ver-wechseln mit ihm ist ein anderer Cardinal dieses Namens, HenricoC., eigentlich S er-maneto, der als Legat in Frankreich nach Heinrich's III. Ermordung der Ligue und demBunde der Scchzehner, die für Philipp II. von Spanien wirkten, sich anschloß und wegenseines instructionswidrigen Verfahrens von Sixtus V. mit der Todesstrafe bedroht wurde.Er starb zu Rom 1599.

Casus, ein bei den Römern sehr häufiger, für die Kaiser aber, nach des SuetoniusBemerkung ominöser Name, wurde von ihnen, und zwar bei den Philosophen mit dem Na-men Sempronius, bei den Juristen aber auch noch mit dem Namen Titus und Mävius zurBezeichnung von Personen gebraucht, für die cs keines besondern Namens bedarf, ungefährin der Weise, wie wir in diesem Falle von X und v oder von sprechen. Als eigentlicherName ist die Form Gajus (s. d.) gebräuchlicher.

Calabrese (i> Luvaiier), s. Preti(Mattia).