Druckschrift 
3 (1845) Buchholz bis Czongrad
Entstehung
Seite
94
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NI Cabochon Caboto

In Englmrd hatte man ein solches in der Öffentlichkeit der Parlamentsverhandlungen, indem Anklagerechte des Hauses der Gemeinen und der höchsten Gerichtsbarkeit des Ober-hauses. Aber in Frankreich war der königliche Staatsrath die einzige Behörde, welche gegendie Ungerechtigkeiten der Parlamente, ihren Despotismus, ihren Zunftgeist, ihren politischenFanatismus Hülfe gewähren konnte. Daher bildete sich in dem Conseil ,1» roi wieder einganzes Justizcollegium aus, das 6anseil prive, an welches die Beschwerden und Nullitäts-klagen gegen die Aussprüche der Parlamente gewiesen wurden. Auch dieses war aber nurzu oft ein Werkzeug der Jntrigue, weshalb seine Entscheidungen in einigen Fällen die allge-meine Stimme für, aber häufiger gegen sich hatten, und es war eine der ersten Arbeiten derconstituirenden Versammlung, diesen Zweig des Staatsraths von aller Einwirkung desHofs frei zu machen. So entstand daraus das Cassationsgericht (s. d.), ein Institut,welches in seiner ganzen nützlichen Wirksamkeit noch nicht genug erkannt zu sein scheint.Unter einen ganz andern, aber von den Vcrthcidigern der Cabinetsjustiz oft damit vermisch-ien Gesichtspunkt fällt das Recht des Staatsoberhaupts zur Oberaufsicht in Iustizsachen,das ihm als Inhaber der Justizhoheit zukommt. Hierher gehören alle Fälle, wo über ver-weigerte oder verzögerte Justiz Beschwerde geführt wird. Nur kann auch unter der Maskedieses Oberaufsichtsrechts leicht eine Cabinetsjustiz versteckt werden, wenn, namentlich in ab-sölutmonarchischen Staaten, authentische Interpretationen erlassen oder gar neue Gesetzemit rückwirkender Kraft versehen werden. Jngleichen kommt es hier mit auf die richtig-Jnnehaltung der Grenzen der Administrativgewalt und namentlich dcr Administrativjustiz an

Cabochon heißt ein zwar geschliffener und polirter, aber noch nicht gehörig geform-ter Edelstein.

Cabotüge heißt im Französischen so viel wie Küstenfahrt und Küstcnhandel.

Caboto (Giovanni), ein Venetianer, hielt sich des Handels wegen in Bristol auf,als Bartolomeo Colombo aus England nach Spanien zurückkehrte, um seinem Bruder desKönigs Heinrich's VII. Genehmigung seiner Entdcckungsplane zu überbringen. Aber schonhatte dieser im Dienste der Krone Castilicn seine große Entdeckung gemacht. In Folge da-von ernannte nun Heinrich VII. am 5. März 14!>5 C. zum Befehlshaber eines Geschwa-ders von fünf Schiffen zu einer Entdeckungsreise in den westlichen Meeren. Unter C. befeh-ligten seine drei Söhne, Lydovico, Sebastians, geb. 1477, und Sanzio. DieExpedition ging im Frechlinge I4S7 unter Segel und bereits am 24. Juni entdeckte sie Neu-fundland. Zwar nennen Einige den Sebastians C. als Entdecker dieses Landes; allein einAuszug aus C.'s Karte, den Hakluyt aufbewahrt hat, gedenkt des Vaters vor dem Sohne.Schon im Aug. I4V7 kehrte die Expedition zurück; und es kann daher Giovanni C. nicht,wie behauptet worden ist, bis in die Hudsonsbai eingedrungen sein. Dagegen mag Seba-stians C. auf seiner zweiten oder dritten Reise die Nordküste von Labrador und den 67"nörbl. B. erreicht haben. Giovanni C. scheint in England gestorben zu sein. Sebastians C.trat 1512 in span. Dienste und wurde Mitglied des Raths von Indien. Ferdinand desKatholischen Tod imJ. 1516 vereitelte seinen Plan, die nordwestliche Durchfahrt nachAsien zu suchen. Hierauf trat er wieder in engl. Dienste und führte 1517 ein Geschwadernach Labrador, wo er aber durch die Feigheit seines UnterbefehlshabcrS, Thomas Pert, zurbaldigen Rückkehr genöthigt ward. Don neuem trat er nun in span. Dienste und führteeine Expedition nach den Molukken. Später ertheilte ihm Eduard VI. von England dasAmt eines Obexaufsehers über das Seewesen. Daß Sebastians C. kein gewöhnlicher See-mann war, sondern, seiner Zeit vorauscilend, physikalische Beobachtungen ziemlich schwieri-ger Art anstellte, geht unter Anderm auch daraus hervor, daß er fast gleichzeitig mit Co-lombo, und sicherlich ohne von der Entdeckung desselben etwas zu wissen, die Abweichungder Magnetnadel bemerkte und in spätem Reisen an so vielen Orten beobachtete, und daß erSeekarten zeichnen konnte, auf welchen jene Deklination angegeben war. Er hinterließ siean Withcring zum Erbe; sie sind aber nun verloren gegangen. Noch im I. 1553 wurde erzum Urheber und Beförderer einer Expedition, der mercbimts ackventnrers, welche den Han-del der Engländer nach Rußland begründete, indem Rich. Chancelour am Bord der Bona-veniura im Hafen von Archangel einlief. Er starb 1557. Vgl.5lemc>ir nr 8eli<-»«t. V.,v-itkl g revieve c»f täe üisturz vf mnritime ckiscoverz- etc." (Lond. 1831).