Druckschrift 
3 (1845) Buchholz bis Czongrad
Entstehung
Seite
92
Einzelbild herunterladen
 

92 Cabinet

wurde 1790 in strenge Hast genommen und erst >79t freigelassen. Im folgenden Jahrefeierlich einer Veruntreuung öffentlicher Gelder für nichtschuldig erklärt und in seine Ehrenund Güter wieder eingesetzt, wurde er bald darauf zum Grafen und Hofbanquicr erhoben,rum Generalintendanten der Wege und Kanäle und zum Gcneraldirector der königlichenFabriken ernannt. Im 1.1797 wurde er als bevollmächtigter Minister des span. Hofs zuden Eongressen von Lille und Rastadt und nachher auf den Gcsandtschaftsposten nach Parisgeschickt; da er aber mit der Partei von Clichy in Verbindung stand, so verweigerte dasDircctorium seine Anerkennung als Gesandten unter dem Vorwände, daß er ein geborenerFranzose sei. Zur Entschädigung erhielt er nach seiner Rückkehr nach Spanien 1,500000Francs. Im Mai 1798 wurde er Präsident der Junta, die das Rechnungswesen untersu-chen sollte. Allein seine Verbindungen mit dem Finanzministcr Jovellanos beunruhigtenden Friedensfürsten Godoi, der ihn deshalb 1799 nach Bucgos verbannte. Der schlimmeFlnanzzustand des Staats bewirkte indessen, daß er bald wieder an den Hof gerufen wurde.Der Friedensfürst wußte ihn jedoch abermals zu entfernen und schickte ihn als Gesandtennach Holland, wo er noch war, als Karl IV. zu Gunsten seines Sohns Ferdinand's VII. ab-dankte. Der neue König ließ C. zurückrufen und ernannte ihn zum Generalintendanten desEonsvlidationsfonds und bald darauf zum Finanzminister. Mit der königlichen Familiekam er 1808 nach Frankreich. Als Joseph Bonaparte den span. Thron bestiegen, übernahmC. das ihm vorher übertragene Ministerium sowie das Dircctorium der Bank aufs neue.Er starb am 27. Apr. 1810 zu Sevilla. C. war ein Mann von gesundem Urtheil und hattetüchtige Kenntnisse im Handels- und Finanzfache. In zahlreichen Schriften beleuchtete erdie commcrziellen und finanziellen Verhältnisse Spaniens.

Cabinet, ein kleineres Zimmer neben einem größer», nennt man seinem nächstenSinne nach den zurückgezogensten Ort im schönsten Theile eines Privatgebäudes, bestimmtentweder zum Arbeiten, oder zur besonder» Unterhaltung, oder zur Aufbewahrung vonKunstsachen u. s. w. Deshalb belegt man mit diesem Namen auch ganze Gebäude, worinSammlungen von Gemälden, Pflanzen, Münzen, Fossilien und Seltenheiten aller Artaufbewahrt werden, und durch Metonymie diese Sammlungen selbst. Da man nur vor-zügliche Stücke in solche Sammlungen aufnimmt, so nennt man ein ausgezeichnet schönesKunstwerk, auch zuweilen selbst ein Naturproduct, ein Cabinetsstück, und einen Künst-ler, der besonders treffliche Arbeiten liefert, z. B. einen Maler, einen Cabinetsmaler.In einer Fürstenwohnung ist das Cabinet das Gemach, welches der Regent für seine Personausschließlich bewohnt; dann aber auch das Zimmer, in welchem er die Regicrungsgeschäftebearbeitet, seine Geheimen Räche hört und von welchem seine Beschlüsse ausgchen. Dahergebraucht man Cabinet auch für Regierung, besonders hinsichtlich der Verhältnisse mit demAuslande, und spricht demnach von einem londoner, wiener Cabinet, einem Cabinet derTuilerien u. s. w. Auch in staatsrechtlichem Sinne wird Cabinet in mehrfacher Bedeutunggebraucht und damit die eigene und unmittelbare Gefchästsbehandlung des Souverains so-wol für seine Privatangelegenheiten als für Staatssachen bezeichnet. Je mehr aber derSouverain selbst an der Staatsverwaltung theilnimmt, desto bedeutender wird auch fürdiese das Cabinet, und wenn es von dem Ministerium getrennt ist, so wird Derjenige, wel-cher im Cabinet den Vortrag hat, eigentlicher Minister, und zwar ohne alle öffentliche Ver-antwortlichkeit. Es konnte daher nicht fehlen, daß eine solche Einrichtung oft Beschwerdender konstitutionellen verantwortlichen Staatsbehörden und selbst der Stände veranlaßte,daher man das Cabinet in neuern Zeiten meist entweder von den Staatsgeschäften getrenntoder den Vortrag im Cabinet mit dem Ministerium verbunden hat. So haben Ostreich undPreußen Geheime Cabinete, und Frankreich ein 6abiaet ck>, roi, das aber nicht mit dem Con-seil ein cabinet zu verwechseln, worunter ein erweiterter Ministerialrath zu verstehen ist. InEngland versteht man unter Cabinet (6abiuet council) einen engem Ausschuß der Mini-ster und der Geh. Räthe, zu welchem jedoch keiner von Amtswcgen erscheint, sondern alle,auch die Minister, für jede Sitzung besonders eingeladen werden müssen. Cabinetsmi-ni st e r, auch wol die Geheime Conferenz, heißen in einigen Staaten Diejenigen, welche denunmittelbaren Vorträgen bei dem Souverain beiwohnen im Gegensätze der Conferenzmini-ster, die nur an den Berathschlagungcn der Minister theilnchmen. CabinetSsch reiben