Burgund
Expromissar übernommen wird. Die Bürgschaft seht eine vorhandene Foderung voraus andist ohne eine solche nicht vorhanden. Daher kann man sich für nicht mehr verbürgen, als wasder Hauptschuldner schuldig war, und der Bürge kann alle Einwendungen gegen den Gläu-bigcr geltend machen, welche jener selbst gegen die Schuld Vorbringen kann. Aber in Neben-bedingungen kann der Bürge mehr übernehmen, z. B. Zahlung an einem andern Orte, alsder Hauptschuldner, Bestellung von Pfandrechten u.s. w. Verbürgen kann sich Jeder, welcherfreie Disposition über das Scinige hat, nur die Bürgschaft der Frauen ist nach gemeinem Rechtfür unverbindlich erklärt, und vorzüglich soll eine Ehefrau sich nicht für ihren Mann verbür-gen. Aber das kanonische Recht hielt diese Verbürgungen doch aufrecht, wenn die Frau eid-lich gelobte, von diesem ihr zustchenden besonder» Rechte keinen weitern Gebrauch zu machenund daher auf die betreffenden Ncchtswohlthaten eidlich verzichtete. Neuere Gesetzgebungenlassen jedoch die Bürgschaft der Frau zu, wenn sie solche vor Gericht erklärt. Die Bürgschafterlischt von selbst, wenn die Hauptschuld auf irgend eine Weise getilgt wird, sei es durch Zah-lung oder Vergleich oder Erlaß. Der Bürge haftet nur noch dem Hauptschuldner und kanndaher nicht eher belangt werden, als bis jener ausgeklagt ist (exceptio excussioni- oder orclmis);cs läge denn die Insolvenz zu Tage, oder der Bürge hätte auf diese Vorausklage verzichtet.Mehre Bürgen haften nur jeder fü» jeinen Theil (benelioium llivi-ionis), wenn sie nicht einMehres übernommen haben. (S. Solidarisch.) Der Bürge kann sich eine Zeit bedingen,für welche seine Bürgschaft gelten soll, und hat, wenn der Hauptschuldner unsicher wird, dasRecht, auf die Ausklage d esselben zu dringen. Wenn ein Bürge sich von einem Dritten ver-sprechen läßt, daß er ihm furdenMs der BürgMaftentspringenden Schaden einstehen wolle,so nennt man dies eine Rück bürg sch aft.
Burgund (Uoui-Aogne), früher Theil eines selbständigen Königreichs, bis zur Revo-lution eine franz. Provinz von 400 m>M. mit mehr als 2 Mill. E., gegenwärtig in die De-partements Ain, Saone und Loire, Cöte-d'Or und Aonne getheilt, ist der centrale Landstrichdes östlichen Frankreichs, welcher, im Gebiete der Seine, Loire und Rhone, im Norden vonLothringen und der Champagne, westlich von Bourbonnais, südlich von Lyonnais und derDauphine und im Osten von Savoyen und derFranche-Comte umschlossen wird. Im weiternhistorischen und physikalischen Sinne gehört auch das Departement der obern Saone, derobern Marne und das der Aube zu B., welches die Saone bis zu ihrer Einmündung in dieRhone in einen westlichen und östlichen Abschnitt zerlegt. Der östliche Theil besteht in seinemnördlichen kleinern Reviere aus den mehrfach gegliederten Terrassen von Hochburgund, welchezu dem Ouelllande der Mosel aufsteigen; der südliche größere Abschnitt aber bildet die ziemlicheinförmige Platte von Niederburgund, welche, von allen Seiten hoch umschlossen, sich an diewestlichen Vorkctten des Jura legt und im Süden die an Teichen überaus reiche LandschaftBresse enthält. Am rechten Ufer der Saone erheben sich in mehr oder minderer Annäherungdie steilen Abfälle des Plateau von Langrcs, der Cöte-d'Or und der Gebirge von Charolaismit den anliegenden Höhen von Macon, welche drei Gruppen durch die tiefen Furchen desKanals von Burgund und du Centre voneinander geschieden werden, und welche allmälig inbreiten Terrassen zu den Centralebenen Frankreichs übergehen. Der Süden enthält die größ-ten Erhebungen, denn westlich der Bresse steigen die Höhen von Macon und Charolais bisgegen 3000 F., östlich derselben die Gipfel des Jura bis zu 5000 F. auf. Die Hauptgewässcrvon B. sind im Rhonegebicte die Rhone selbst an der Südgrenze mit dem Ain und dieSaone mit Doubs und Oignon; vom Seinegebiete der obere Lauf dieses Hauptflusses unddie Nonne mit dem Armenxon und im Gebiete der Loire außer kleinem Antheil ihrer selbst derArroux. Die beiden genannten Kanäle vereinigen diese Gebiete miteinander und gestaltenim Hinzutritt des vom Doubs abgehenden Elsaßkanals B. zu einer wichtigen Passageland-schast zwischen den vier Meergebieten des Mittelmeers, der Nordsee, des Kanals und offenenAtlantischen Oceans. Der Boden von B. gehört mit wenig Ausnahmen zweiHauptgcbirgs-gruppen an; die niederburgundische Platte entspricht den tcrtiairen Schichten der Molasse-gruppe und die umschließenden Höhen den Formationen des Jurakalks. Unter den minerali-schen Schätzen finden die Baustoffe verschiedenster Art allgemeine Verbreitung; die Brenn-stoffe sind fast nur auf die bedeutenden Steinkohlenlager des Departements der Saone undLoire beschränkt und unter den metallischen Ausbeuten verdient das Eisen der Departements