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3 (1845) Buchholz bis Czongrad
Entstehung
Seite
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Burgos Bürgschaft 49

tcrn stammten, sank doch ihr Ansehen seit dem I2.Jahrh. zur Unbedeutendheit herab, je mehrdie Städte ihre Macht entwickelten, und nur wenigen, wie den Burggrafen von Nürnberg,Magdeburg und Meißen, glückte es dadurch, daß sie ihr Geschlecht nach und nach in erblichenBesitz der Burggrafschaft setzten und bedeutende Erwerbungen an Länderbesitz machten, mitder Zeit zu ansehnlicher Macht und höherer Stellung zu gelangen. Der Titel Burg-grafward auch erblich, und noch jetzt führen ihn einige adelige Geschlechter. In manchenLändern, wie in Kurhessen, führen die Aufseher landesherrlicher Gebäude diesen Namen.

Burgos, die alterthümlich gebaute Hauptstadt der span. Provinz gleiches Namensund des ehemaligen Königreichs Altcastilien, liegt am rechten Ufer des Arlanzon in einemfruchtbaren Thale am Fuße der Sierra d'Oca. Die Stadt ist in Gestalt eines Halbmondsamphitheatralisch theils am Abhange theils am Fuße eines Bergs erbaut und daher win-kelig und eng. Unter den öffentlichen Plätzen ist der Marktplatz mit seinen Arcaden und derStatue Karl's III. am merkwürdigsten. Sie hat ein sehenswerthes Stadthaus und nebenzahlreichen Kirchen eine große gothische Kathedrale, die durch Bauart und Pracht ausgezeich-net, die Grabstätten vieler maurischer und altcastilischer Herrscher in sich schließt. Es bestehe»daselbst eine Universität und ein Collegium nebst erzbischöflichem Seminar; auch gibt csmehre Hospitäler und Armenhäuser. Die Citadelle wurde unter Joseph Bonaparte auseinem alten Schlosse geschaffen. Die Stadt ist seit 1574 der Sitz eines Erzbisthums undzählt 12000 E-, welche sich von Wollweberei, Tuch- und Strumpffabrikation ernähren undeinen lebhaften Wollhandel betreiben. In B. sind Cid (s. d.), dessen steinernes Bild übereinem der neun Thore steht, und dessen Grab sich in dem einige Stunden entfernten ehe-maligen Kloster San-Pedro-de-Cardena befindet, und Fernando Gonzalez geboren, zu dessenAndenken hier ein prächtiger Triumphbogen sich erhebt. In der neuern Kriegsgeschichte istdie Schlacht bei B. am 10. Nov. 1808 merkwürdig, in der der MarschallSoult mit 40000 M.das 20000 M. starke span. Heer unter dem Marquis von Belvedere größtentheils vernichtete,und der wiederholte Sturm auf B., den Wellington im Sept. und Oct. 1812 unternahm.

Burgos (Don Francisco Javier de), früherer span. Minister, wurde um 1780 zuMotril in der Provinz Almena aus einer wenig begüterten Familie geboren. Unter JosephBonaparte wurde er Unterpräfect von Granada und verfaßte damals, um die Gunst derFremdlinge sich zu sichern, mehre Schmähschriften gegen die ihre Unabhängigkeit vertheidigen-den Spanier. Nach Vertreibung der Franzosen wanderte er nach Frankreich aus, kehrteaber 1820 mit andern Afrancesados nach Madrid zurück und versuchte sich als moderan-tistischer Journalist. Er widmete dem Infamen Don Carlos eine Übersetzung des Horazund blieb stets in heimlicher Verbindung mit den Feinden der Constitution. Der wieder zurUnumschränktheit gelangte Ferdinand VIl. verwandte B. zu finanziellen Geschäften in derEuebhardsschen Anleihe, wodurch sich dieser ein großes Vermögen erwarb. Nach Ferdinand'sTode ließ ihn der Ministerpräsident Zea-Bermudez 1833 zum Minister des Innern ernennen.Als solcher entwickelte er viel Thätigkeit und erwarb sich große administrative Verdienste.Er nahm hierauf Theil an der Abfassung des Estatuto real, reizte indeß die öffentliche Mei-nung durch einen Gewaltstreich gegen eine ihm misfällige Zeitschrift, sodaß er endlich ausdem Ministerium entlassen werden mußte, zur Entschädigung aber zum Mitgliede der Kam-mer der Proceres ernannt wurde. Eine Discussion in dieser Kammer über die Guebhard'scheAnleihe veranlaßte den General A l a v a (s. d.), dessen zeitweise Entfernung zu verlangen,wogegen dieser vergebens protestirte, worauf B. nach Frankreich auswanderte und mehrwieder in seine Heimat zurückkehrte, obgleich die Kammer 1836 erklärte, daß der Grundseiner Entfernung weggefallen sei. B. gilt für entschlossen und geschäftsgewandt; doch seineCharakterlosigkeit ließ ihn diese Eigenschaften nicht zum Nutzen seines Vaterlandes anwendcn.

Burghers, s. Scceders.

Bürgschaft (intercessio oder tiilejusgio) heißt ein Vertrag, wodurch man sich ver-pflichtet, für die Verbindlichkeit eines Andern, wenn dieser selbst sie unerfüllt läßt, verbindlicheinzutreten. Dabei bleibt also der ursprünglich Verpflichtete immer noch der Hauptschuldner,und hierdurch unterscheidet sich die Bürgschaft von einem andern Rechtsgeschäft, der Expro-misfion, indem bei diejer der bisherige Schuldner ganz entlassen und seine Schuld von demConv.-Lcx. Neunte Vufl. III. 4