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reichende Bildung erhalten können. Mittlere Bürgerschulen im strengem Sinne, in welcheneine für den Mittlern Bürgerstand genügende Schulbildung gegeben wird, und die mandannden Volksschulen ebenso wie den lateinischen Schulen cntgcgenstellt, nennt man meist schonhöhere Bürgerschulen, zumal wenn in ihnen die Anfangsgründc der franz. Sprache'gelehrt werden; an vielen Orten wird aber der letztere Name als gleichbedeutend mit demAusdrucke Realschule (s. d.) gebraucht. Die Bürgerschulen sind eine Einrichtung derneuern Zeit, denn obgleich die Idee der Nothwendigkeit einer bessern Schulbildung desBürgerstandcs besonders durch erweiterten Unterricht in den Realwifsenschaften schon vonBaco, Comenius, Aug. Herm. Francke, dem Stifter des Hallischen Waisenhauses, ChristophSeniler, Joh. Georg Hoffmanu, Joh. Zul. Hecker, Ant. Friedr. Büsching u. A. ausge-sprochen wurde, und auch bereits um die Mitte des vorigen Jahrh. einzelne Bürgerschulen,z. B. die Realschule in Berlin durch Hecker, entstanden, so blieb doch das Schulwesen derStädte in großer Allgemeinheit auf Elementarschulen und lat. Trivialschulen beschränkt.Grst durch die mehr der praktischen Schulverbesserung zugewendeten Bemühungen derÄbte von Felbiger und von Schulenstein in den östr. Staaten und der Philanthropinistenim nördlichen Deutschland, sowie durch die hauptsächlich von den letztem und der KantischenPhilosophie hervorgerufenen Bestrebungen in der Ausbildung der pädagogischen Wissen-schaften, kam die Idee der Nothwendigkeit von Bürgerschulen zur Reife, und es wurden vor-züglich seit dem Anfänge des 19. Jahrh. in fast allen Städten und Städtchendurch Umwand-lung der lat. TriviaWulen, oder durch Abtrennung der untern Elasten der Gymnasien, oderendlich durch neue Stifsstitgen niedere^ mittlcre und höhere Bürgerschulen eingerichtet, sodaßjetzt wol nur noch wenige Städte zu finden scM'dürft«»;, in welchen für die Schulbildungder künftigen Bürger nicht mehr oder weniger vollständig gesorgt wäre. Vorzüglichen Eiferfür diesen Zweig des öffentlichen Unterrichtswcsens haben bewiesen die Städte Leipzig, wo1804 eine der ersten Bürgerschulen entstand, Magdeburg, Naumburg ander Saale, Frank-furt an der Oder, Braunschweig, Mühlhausen, Nordhausen, Zittau, Chemnitz, Lübeck,Bremen, Hannover, Karlsruhe, Stuttgart u. s. w. Daß eine in Betracht des ehemaligenbeklagenswcrthcn Zustandes der deutschen Schulen so stark ins Auge fallende Verbesserungin vielen Städten erst spät, in einigen gar nicht in Ausführung gekommen ist, liegt haupt-sächlich an der Unzulänglichkeit der Geldmittel, auch wol an der Gleichgültigkeit mancherGemeindebehörden. Vgl, Natorp, „Grundriß zur Organisation allgemeiner Stadtschulen"(Duisb. 1804), Kern, „Über Einrichtung der Bürgerschulen" (Berl. 1828) und Harnisch,„Die deutsche Bürgerschule" (Halle 1830). Als Gegner der hohem Bürgerschulen habensich gezeigt Niethammer in seiner Schrift „Streit des Humanismus und Philanthropi-nismus" (Jena 1808), Bernhard! in den „Ansichten über die Organisation der gelehrtenSchulen" (Jena 1818) und Thicrsch, „Über den gegenwärtigen Zustand des öffentlichenUnterrichts in den westlichen Staaten von Deutschland u.s.w."(3Bde., Stuttg. 1838).
Burgfriede (burcvrilie) bezeichncte im Mittelalter öffentliche Freiheit und Sicher-heit in einer Stadt oder Burg. Dann wurde auch der um eine Stadt gelegene Grundund Boden, auf dem bei Verlust der rechten Hand der Friede nicht gebrochen werden durfte,und in allgemeinerer Bedeutung überhaupt Weichbild, unmittelbares Gebiet einer Stadt-odcr Landgemeinde unter dem Namen Burgfriede verstanden. Endlich wurden auch dieStatuten, auf Erhaltung des Friedens im Gebiete einer Stadt oder Burg, auf innere Po-lice! an einem fürstlichen Hofe u. s. w. bezüglich, so benannt.
Burggraf, im Mittelalter Hiirc^i-Lvius, auch kraeiectus, Ooinss III-IÜ8 oder civitatisgenannt, war in den frühesten Zeiten nur ein mit der Aufsicht und Gerichtsbarkeit über eineBurg und das dazu gehörige Gebiet vom Kaiser oder Fürsten betrauter Befehlshaber, derdarauf angewiesen war, bei einem Einfalle des Feindes die zur Burg gehörigen Mannenaufzubieten und anzuführen. In dieser Eigenschaft finden wir auch in späterer Zeit die Burg-grafen von Kalsmunt bei Wetzlar, von Friedberg in der Wetterau u. s.w. Später erwuchsenmehre dieser Burgen zu Städten und die Burggrafen wurden nun eigentliche Stadtgrafen(Limites nrbis). Als solche übten sie Gerichts- und Heerbann über die Freisassen, führtenAufsicht über Kleinhandel, Handwerke und städtisches Bauwesen, wofür'ihncn gewisse Ein-künfte zufielen. Obgleich diese Burggrafen gewöhnlich aus angesehenen ritterlichen Geschlech-