Bürgerkrone Bürgerschulen 4?
zwei verschiedene Stände, sondern nur zwei Nuancen eines und desselben Standes ausmachen,und daß der gelehrte Stand oder die Graduirten reichsgesetzlich über dem bloßen Adel stehen.Nur an den Höfen der Fürsten behauptet sich der Geburtsadel noch mit säst ausschließendenVorrechten zu eigentlichen Hofämtern; allein dies gründet sich nicht aufGcsehe, sondern nurauf Herkommen. (S. Adel.) Endlich ist der Begriff Bürgcrstand auch eine Bezeich-nung des städtischen Lebens und Gewerbes. Die Geschichte berichtet uns viel von Entstehungder Städte, namentlich in Deutschland. Aber wenn sich auch bei manchen bestimmt Nach-weisen läßt, wie sich aus unfreien Handwerkern unter dem Schuh eines Bischofs oder Abtseine freie städtische Gemeinde ausbildcte, von welcher die Kriegsleute des geistlichen Herrnoder die Ministerialen als besondere Genossenschaft getrennt lebten, auch wol noch eine Burg-mannschaftbestand, die dann miteinander in allerlei Händel geriethen, so darf man deswegendoch nicht glauben, daß dies allenthalben so gegangen sein müsse und nicht auch einen sehrabweichenden Gang genommen haben könne. Das Bürgerthum in diesem Sinne istetwas sehr Achtungswerthcs, ein organisches Getriebe, auf gemeinschaftliche Verarbeitungder rohen Erzeugnisse berechnet, deren Gewinnung dem Landmann, Bergmann und andernStänden anheimfällt. Ein Misgriff ist es, wenn sich das Bürgerthum auf die nieder» Ar-beiten beschränkt oder durch die städtische Organisation darauf beschränkt wird, wie dies dageschieht, wo vorzüglich die wissenschaftlichen Gewerbe, die gelehrten Stände, von der Theil-nahme an den Gemeindeangelegenhciten zurückgedrängt werden. Übrigens ist die große Massehierzu sehr geneigt, die, wenn nicht in der Organisation selbst dafür gesorgt ist, gar zu gerndie eigentlichen Handwerker obenanstellt. (S. Stadt und Gemeinde.)
Bürgerkrone, eine hohe Auszeichnung, die schon bei den Griechen, besonders denLacedämoniern und Athenern, verdienten Bürgern, wie dem Perikles, zuerkannt wurde.Sie bestand anfangs aus frischen Ölzweigen, die jedoch später den künstlichen, aus Goldverfertigten wichen, und konnte vom Volke, Senate, oder auch von gewissen Corporationencrtheilt werden. Bei den Römern war die Bürgerkrone (corona civica) aus Eichenlaubgewunden und mit der Aufschrift „ob civem sorvatum" versehen. Sie wurde ursprünglichDemjenigen zu Theil, der einem Bürger im Kriege das Leben gerettet hatte, und von demGekrönten bei allen öffentlichen Feierlichkeiten getragen, derbei den Schauspielen dem Senatezunächst saß und bei dessen Eintritte die ganze Versammlung sich von ihren Sitzen erhob.Früher ward die Krone von dem Geretteten selbst seinem Retter feierlich überreicht. DemAugustus bewilligte der Senat als besondere Auszeichnung, daß aufder Spitze seines Hauseszwischen zwei Lorberzweigen eine Bürgerkrone ausgestellt werden sollte, zum Beweis, daßer der beständige Erhalter seiner Bürger und Bezwinger der Feinde sei. Gleiche Ehre widerfuhr dem Claudius. Unter den spätern Kaisern wurden Bürgerkronen nur von diesen alleinverliehen.
Bürgerschulen nennt man im Allgemeinen die Schulanstalten in Städten, die eszu ihrer besonder» Aufgabe machen, den Kindern des Bürgerstandes eine ihrer wahrschein-lichen künftigen Bestimmung zum bürgerlichen Leben angemessene und darauf vorbereitendeSchulbildung zu geben. Der Name wird aber völlig unbestimmt auf Schulen sehr ver-schiedener Art und sehr ungleichen Umfangs übergetragen, sodaß die Bürgerschulen bald zuden Volksschulen gezählt, bald denselben entgegengesetzt und als eine besondere Claffe vor:Unterrichtsanstalten (Mittelschulen) betrachtet werden, und cs im Grunde schwierig ist, überBürgerschulen überhaupt etwas Bestimmtes zu sagen. Die Bürgerschulen unterscheiden sichvon den Dorfschulen und gewöhnlichen Volksschulen im Allgemeinen theils durch die Ver-theilung des gesammten Schulunterrichts in mehre Stufenclaffen, theils durch die größereAusdehnung, in welcher die gewöhnlichen Unterrichtsgegenstände, namentlich die sogenanntenRealien, in ihnen betrieben werden, theils endlich durch Aufnahme ganz neuer Lehrobjecte,z. B. Geometrie, Technologie, Zeichnen, Latein und Französisch, in ihren UnterrichtsplanJndeß ist der Umfang und die Einrichtung der Bürgerschulen sehr verschieden. Die niedcrnBürgerschulen, zu welchen auch wol die in vielen Städten bestehenden Armen- und Frei-schulen gezählt werden, unterscheiden sich sehr wenig oder gar nicht von den bessern Dorf-schulen, und selbst viele der mittler» Bürgerschulen sind meist nur mchrclassige Volksschulenvon gewöhnlicher Art, in welchen die Kinder aus dem eigentlichen Bürgcrstande keine zw