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3 (1845) Buchholz bis Czongrad
Entstehung
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Buren

Vorgesetzten, dem Bure auch es, ab. Beide Systeme haben ihre eigenthümlichenVorthcileund Nachtheile. Das Bureausystem, nach welchem dem Chef oft sogar die Wahl undEntlassung seiner Untergebenen ganz überlassen ist, wie in den engl, und franz. Ministerial-bureaus, gestattet allerdings ein schnelleres, kräftigeres und gewissermaßen auch konsequen-teres Handeln, sofern nämlich der Hauptbeamte selbst ein Mann von Entschlossenheit, Ur-kheil und wissenschaftlichem Geist ist; aber es artet auch leicht in Willkürlichkeit, Einseitig-keit und unwissenschaftliches Wirken nach bloßer Routine aus. Der Oberbeamte, welchernicht immer genugsam vorbereitet sein kann, wenigstens nicht die nöthige Localkenntniß be-sitzt, auch vielleicht zu einer zeitraubenden Repräsentation gezwungen ist, wird gar zu leichtvon einem vertrauten Subalternen abhängig und von ihm gemisbraucht. Sowie daher dasBureausystem gegen die Regierten leicht in Beamtendespotismus oder Bureaukratieausartet, so gewährt es nach oben, gegen ein leidenschaftliches, zur Willkür geneigtes Mini-sterium, keine Kraft des gesetzmäßigen Widerstandes, und da fast Alles vom Oberbeamtenabhängt, so wechseln auch mit seiner Person die Ansichten und Grundsätze der Verwaltung.Das Collegialsystem dagegen bringt häufig große Langsamkeit, Förmlichkeit und Halbheitin die Verwaltung. Indem nach dem Collegialsysteme der Beschluß aus den Abstimmungenmehrer coordinirter Beamten gebildet wird, so muß derselbe oft aus einer Combination ver-schiedenartiger Grundsätze, einer Mischung abweichender Systeme bestehen, was nur nach-theilig wirken kann. Wenn zumal das Collegialsystem in einem großen Staate angewendetwird, so entstehen daraus so ansehnliche und mächtige Corporationen, wie z. B. die Parla-mente im alten Frankreich, die ihr Interesse, den sogenannten ssprit 6s corzis, nicht seltenmit solcher Beharrlichkeit festhalten, daß sie die Operationen der Negierung aus bloßem Op-positionsgeiste hindern und in der Ausführung lähmen. Daher war die Verwaltung in denmeisten Staaten von jeher bureaumäßig eingerichtet. In England stehen die Sheriffs ander Spitze der Grafschaften, und namentlich arbeiten alle Ministerien in Bureaus. Alleindie Preßfreiheit ist hier eine unbestechliche Controle, und die Gemcindeverfassung hat einesolche Kraft in den einzelnen Gemeinden, in den Grafschaften durch die Quartalsessionender Friedensrichter und die großeJury, sowie in der großen Reichegemeinde, dem Parlament,oaß man die Nachtheile des Bureausystems nicht einmal bei den Gerichten stark empfindet.In Frankreich waren vor der Revolution zwar manche Verwaltungszweige collegialisch ein-gerichtet, wie das Steuerwesen in den 0<»irs <1ss si6es und den 6Ksmbres 6es co»q>tes,auch die Rechtspflege in den Hähern Instanzen; allein die Provinzialverwaltung war dochganz bureaumäßig organisirt, indem an ihrer Spitze die Intendanten mit umfassender Amts-gewalt standen. Die Revolution suchte zwar an ihre Stelle eine cvllegiale Selbstverwal-tung der Departements zu stellen, allein es hatte dies eine fast gänzliche Aufhebung des Zu-sammenhangs in der allgemeinen Staatsverwaltung zur Folge. Napoleon stellte daher mitrichtigem Blick die alte Einrichtung wieder her, indem er statt der Intendanten Präfectencinsetzte, denen jedoch Präfecturräthe und Departementscollegien zur Seite standen. Letzteresind jetzt noch unbedeutender, als sie unter Napoleon waren, und es wird Frankreich gegen-wärtig bureaukratischer als je und als irgend ein anderes Land regiert. Ein derartigerBurcaugeist hindert aber durchweg die Entwickelung eines wahren Gemeindewesens, indemer die Sucht des Befehlens von oben herab unterstützt und nährt. In Deutschland ist stetseine zweckmäßige Verbindung beider Systeme vorherrschend gewesen. Die Gerichte, wenig-stens die Hähern, haben, wie es durchaus nothwendig scheint, eine cvllegiale Einrichtung;die untern Stellen der Administration sind meist bureaumäßig organisirt, ebenso auch dieMinisterialdepartcments; in der Mitte stehen zur Aufrechthaltung und Ausbildung derGrundsätze Behörden mit collcgialer Verfassung. Hier und da ist auch das Bureausystemmit der Collegialeinrichtung combinirt, indem gewisse Geschäfte einzelnen Rächen überlassenwerden, für die sie jedoch dem Ganzen des Collegiums verantwortlich sind.

Buren (Martin van), Präsident der Vereinigten Staaten von Nordamerika von183741, stammt aus einer alten, aber einfluß- und mittellosen holländ. Familie sowolvon väterlicher als mütterlicher Seite. Er wurde am 5. Dec. 1782 zu Kinderhook, in derGrafschaft Columbia, im Staate Neuyork geboren und erhielt in der sehr mangelhaftenAkademie oder Schule seines Geburtsorts eine sehr nochdürftige Erziehung. Die Gesetze