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mangeln. Noch gedenken wir seiner Gratulationsschrift an Sömmerring „Do loeto immano"(Lp;. 1828, Fol.), der im populairen Tone gehaltenen Schrift „Der Mensch nach den ver-schiedenen Seiten seiner Natur" (5 Abthcil., Stuttg. 1836—37) und seiner „Gerichtsärzk-lichen Arbeiten" (Dd. I, Stuttg. 1839). — Sein Sohn, Ernst B-, geb. zu Leipzig 1861,der in Königsberg studirte, wo er sich 1829 habilitirte und gegenwärtig Prosector und au-ßerordentlicher Professor ist, hat sich ebenfalls bereits durch mehre Schriften rühmlichst be-kannt gemacht, unter denen wir nur des „Beitrags zur mikroskopischen Anatomie der Ner-ven" (Königsb. 1837, 3.) gedenken.
Burdett(Sir Francis), Mitglied des brit. Parlaments, geb. am 25. Jan. 1776,aus einem alten, seit Wilhelm dem Eroberer in derGrafschaft Derby ansässigenGeschlechtc,erhielt in der Schule zu Wcstminster seine erste Bildung und brachte einige Jahre in Oxfordzu. Unter der Leitung des gelehrten Lechevalier machte er dann eine Reise durch Europa; erwar Zeuge mancher Ereignisse der franz. Revolution und lernte an den europ. Höfen, die erbesuchte, die leitenden Ansichten der Staatsmänner jener Zeit kennen. Nach seiner Rückkehrerhöhte er sein ansehnliches Vermögen durch Verbindung mit der Tochter des reichen Ban-quiers Coutts und setzte sich dadurch in den Stand, eine politische Rolle zu spielen. Im I.1796 für den Flecken Boroughbridge in das Unterhaus gewählt, trat er in die ersten Reihender Opposition. Er kündete die Gründung einer wahren Volksrepräsentation als die Auf-gabe seines öffentlichen Lebens an und befestigte sich 1799 in der Volksgunst durch die Rügeder Mishandlung^olitischer Verhafteten nach Aufhebung der Habeas-Corpus-Acte. Durchseinen Neichthum und seine GelüoW^äLard cr 1862 für Middlesex gewählt. Er bekämpftedaS Ministerium Addington, unterstützte die kurze Verwaltung des Ministeriums Fox undfoderte nach seiner Wiedererwählung im I. 1867 allgemeines Stimmrecht und jährlicheParlamente. Ein Schreiben an seine Wähler veranlaßt 1810 einen Verhaftsbefehl gegenihn, dessen Vollziehung er unter dem Schutze eines Volksaufstandes drei Tage lang wider-stand, bis er mit Gewalt für zwei Monate in den Tower gebracht wurde. Nach Napoleon'SRückkehr von Elba drang er auf Frieden mit Frankreich und bekämpfte die im Interesse dertreulosen Bourbons befolgte Politik des Ministeriums. Im I. 1818 wiederholte er seinenPlan einer Radicalreform und erhob sich 1819 gegen Castlereagh's Maßregeln zur Be-schränkung der Preßfreiheit. Zwar schien allmälig sein oppositioneller Eifer nachzulssscn;er sprach bei den Verhandlungen über die Korncinfuhr im Interesse der Grundherren undnäherte sich unter Canning dem Ministerium. Doch wirkte er 1827 und 1828 für dieEmancipation der irischen Katholiken und nahm sich 1832 der Grey'schen Reformbill insolchem Maße an, daß er dafür selbst die Jnsurrection zu rechtfertigen schien. Nach Durch-setzung der Reform erschien er aber nur selten im Parlament und erlaubte sich in öffentlichenBriefen wiederholte Ausfälle gegen O'Connell. Als ein Theil seiner Wähler in Westmin-ster über diesen Wechsel seiner politischen Farbe Aufschluß begehrte, erklärte er seine Bereit-willigkeit, sich einer neuen Wahl zu unterwerfen und mit dem Bemerken, daß die von ihmerstrebten Reformen erreicht seien, bezeichnte er sich als unveränderten Freund des Volks,wie der Verfassung und als Tory. Von den Tories mit Jubel ausgenommen, setzte er 1837,bei den gerade eingetretenen Spaltungen unter den Radikalen, seine Wiedererncnnung fürWcstminster durch, ließ sich aber bei den neuen allgemeinen Wahlen in demselben Jahre alskonservativer von den Pächtern des nördlichen Theils von Wiltshire wählen. Er eifertenun gegen O'Connell und die irischen Priester, sowie gegen seine frühern Freunde, die Whigs,ohne jedoch nach seiner Umwandlung noch irgend politische Bedeutung gewinnen zu können.Ohne gründliche Studien, besaß B. doch das Talent leichter Auffassung und klarer Dar-stellung. Er starb zu London am 22. Jan. 1833; seine Titel und Güter erbte sein SohnSir Robert B. — Seine Tochter, Angela, ward Erbin des großen Vermögens der inerster Ehe mit dem Banquier Coutts verheiratheten Herzogin von St.-Albans.
Bureauverfassung ist der Collegialverfassung entgegengesetzt. Im Collegium habenalle Mitglieder ein votum ckecisivum, mithin wird der Beschluß nach Stimmenmehrheit ge-faßt, so jedoch, daß die abweichenden Stimmen als Separatvota den Protokollen beigefügtWerden können. Im Bureau haben die Angestellten (Vortragende Näthe, Assessoren u. s. w.)nur eine berathende Stimme, votum conrultativuw, die Entscheidung aber hängt von dem