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Ernst Götzinger : ein Lebensbild ; mit Porträt
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der Gemeindeversammlung mit dem 130. Juni 1897 wieder aufgehoben werden. Der

Gemeinderat hatte provisorische Weiterführung um ein Jahr beantragt.

10. Die kantonale landwirtschaftliche Wintersehule und milch wirtschaftliche Station zum. Custer-Hof" in Eheinegg, welche neben ihren weiteren Zwecken auch die am30. April d. J. aufgehobene Molkereischule Sorntal zu ersetzen hat. wird mit einemLehrpersonal von elf Köpfen (Direktor: Ernst Wyssmann, zwei weitere Hauptlehrerund acht Hilfslehrer) und mit dreissig Schülern eröffnet. Die Liegenschaft, bestehendaus Wohngebäude und mehreren Nebengebäuden, sowie einigen Jucharten Garten-und Wiesland, ist dem Kanton für .diesen Zweck von dem ehemaligen BankierCuster-Kitter Bürger von Eheinegg, samt einer Summe von Fr. 30,000 als Stipendien-nnd Betriebsfonds geschenkt worden.

10. In Ebnat stirbt im Alter von 69 l k Jahren Direktor Johannes Bosch-Fischbacher,ein violverdienter toggenburgischer Industrieller, geb. 12. Mai 1827 im Nestenberg

(Ebnat).16.-26. Ordentliche Wintersession des Grossen Eates unter dem Präsidium von NationalratDr. Lutz-Müller. Vizepräsident: Nationalrat Scherrer-Füllemami.

1. Die staatswirtschaftliche Kommission erstattet gedruckt vorliegenden Bericht überdie Staatsverwaltung und die regierungsrätliche Amtsführung im Jahre 1895.Nach ihrem Antrag werden die Staatsrechnungen für 1895 genehmigt (der ur-sprüngliche Aktiv-Saldo von Fr. 249,581. 48, mit welchem die Staatskassaverwal-tungs-Eechnung abschloss, ist durch Amortisationsverwendungen auf Fr. 102,935.60reduziert worden) und wird die Amtsführung der Eegierung und ihrer Organein üblicher Weise verdankt. Zur Sprache gelangt auch die Angelegenheit derim Juli d. J. we°-en Differenzen mit dem kantonalen Erziehungsdepartement er-folgten Gesamtdemission des Obertoggenburger Bezirksschulrates.

2. Der Gesetzesentwurf betreffend Versorgung und Erziehung armer Kinder undAVaisen (Eovision des betreffenden Gesetzes vom 4. Januar 1881), worüber in derFrühjahrssession nach erfolgter zweiter Lesung die Finalabstimmung noch aus-stand, wird nun einstimmig angenommen. Die erste Beratung passieren der 356Artikel zählende Gesetzesentwurf betreffend die Zivilrechtspflege für den KantonSt. Gallen durch welchen das Gesetz über den Zivilprozess vom 6. März 1850 auf-gehoben werden soll, und ein Gesetzesentwurf betreffend die Organisation ge-werblicher Schiedsgerichte. Eine Motion von Nationalrat Wild, in Verbindungmit letzterer Vorlage auch die Errichtung gewerblicher Fachgerichte in Betrachtzu ziehen wird abgelehnt. In drei Sitzungen wird debattiert über die Frage dervom Feuerbestattungsverein der Stadt St. Gallen angestrebten fakultativen Feuer-bestattung, welchem Begehren der Eegierungsrat in einem Nachtragsgesetzes-entwurf betreffend das bürgerliche Begräbniswesen entsprechen will. In derSitzung vom 19. November votiert der Grosse Eat mit 79 gegen 62 Stimmen(letztere für Eintreten auf den regierungsrätlichen Entwurf) für einen Antrag vonOberstlieutenant Huber (St, Gallen), dahingehend, auf jenes Nachtragsgesetz seinicht einzutreten, dagegen der Eegierungsrat zu beauftragen, durch Eevision derVollzuo-sVerordnung zu dem Gesetz über das bürgerliche Begräbniswesen vom22 Oktober 1873 die Einführung der fakultativen Feuerbestattung zu ermöglichen