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unter den im Entwürfe zum Nachtragsgesetz vorgesehenen Kautelen und unterder ausdrücklichen Bedingung, dass die Asche der krematisierten Leichen nachMassgabe der bestehenden Vorschriften über die Benützung der öffentlichen Fried-höfe beerdigt werde. Infolge eines Antrages von Redaktor Baumberger, es seidieser Beschluss als allgemein verbindlich und nicht dringlich zu erklären unddamit dem Referendum zu unterstellen, wird die Angelegenheit in der Sitzungvom 25. November in "Wiedererwägung gezogen und am 26. nach Antrag vonKantonsrat Heinrich Scherrer Rückweisung an die auf 11 Mitglieder zu erwei-ternde Kommission beschlossen, mit der Weisung, diese habe einen Gexetzesentwurfauszuarbeiten, speziell auch im Sinne des Antrages von Oberstlieutenant Huber(siehe oben) und eines Antrages von Ständerat Dr. A. Hoffmann betreffend Ver-anstaltung einer Enquete über die im Kanton bestehenden Friedhofverhältnisse.
3. Das Budget für 1897 wird beraten und die Staatssteuer neuerdings auf 3,2°/ooangesetzt. Für Alpverbesserungen werden Fr. 15,000 (Antrag der BüdgetkommissionFr. 12,000) vorgesehen, für Beiträge an Rechnungsdefizite und Fonde der Schul-gemeinden Fr. 100,000 (der Regierungsrat hatte den Posten auf Fr. 85,000 ange-setzt). Ein Kredit von Fr. 7000 wird gewährt für Erwerbung der LiegenschaftGrosswies bei der Heilanstalt St. Pirminsberg.
4. Der Rat wählt an Stelle des f Karl Friedrich Good als Ständeratsmitglied Staats-anwalt Johannes Geel, als Mitglied der Kassationsbehörde Fürsprech GallusSchwendener in Buchs, bisher Ersatzrichter in genannter Behörde. Ersatzrichterwird an dessen Stelle Fürsprech Dr. Max Gmür in Wattwil, Präsident desKassationsgerichtes Fürsprech Dr. Janggen in St. Gallen.
5. Auf die vom Grossen Rate in der Novembersession 1895 erheblich erklärte Motionvon Nationalrat Staub in Gossau und Genossen betreffend Patentierung des ge-werbsmässigen Handels mit Vieh wird gemäss Antrag der Regierung, welche dieMeinungen der Bezirks- und Gemeindeämter einholte, nicht eingetreten. Ablehnendlautete auch der regierungsrätliche Antrag gegenüber der in der Frühjahrssessionerheblich erklärten Motion von Dr. Janggen betreffend gesetzliche Regelung desdurch das Bundesgesetz betreffend das Stimmrecht der Eisenbahnaktionäre für denKanton geschaffenen Vertretungsrechtes in den Eisenbahnverwaltungsräten, dochwird vom Rate kein Entscheid gefällt und die Angelegenheit an eine Kommissiongewiesen. Ebenso wird verfahren gegenüber dem Gesuch der christkatholischenReligionsgenossenschaft St. Gallen um staatliche Anerkennung als öffentliche Kirch-gemeinde, worüber ein ablehnender regierungsrätlicher Antrag vorliegt. Erheblicherklärt werden eine Motion von K.-R. Dux und Genossen, welche vom Regie-rungsrat die Schaffung eines Nachtragsgesetzes zum Gesetz betreffend den Zins-fuss für Hypothekarschulden verlangt, und eine Motion von Dr. Holenstein undMitunterzeichnern, welche den st. gallischen Regierungsrat einladet, nach Prüfungder Frage und eventuell in geeignet scheinendem Zeitpunkt mit den Regierungender Nachbarkantone in Verbindung zu treten zum Zwecke der Aufstellung ein-heitlicher Bestimmungen über die Gewährleistung beim Handel mit Tieren desRindvieh- und Pferdegeschlechts.
6. Die Gemeindestrasse Stad-Buchen-Tal wird als Staatsstrasse erklärt.