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Gespräche in dem Reiche derer Todten ... zwischen zweyen Herzogen von Sachsen, und zwar Bernhardo, dem Grossen, von Weymar, dessen Ruhm in dem dreißigjährigen Teutschen Krieg sehr hoch gestiegen, und dem tapfern Printzen, Joh. Wilhelm, von Gotha, welcher Anno 1707. vor Toulon geblieben : worinnen beyder hoher Printzen Leben und Thaten ... enhalten ...
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918
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Men Küste längöhin, gegen Engeland zu, in denen Q.uar/ieren ver-theilet gelegen, haben Oià erhalten sich weittr m das Königreichzurücke zu ziehen.

Leirnn^irOU8.

Wann die an der Küste gelegene Jrrländer, welche in Aanhö-sischen Diensten stehen, gehöret hätten, daßssich in Groß-Britan-nien oder Jrrland eine Empörung, en ksveu»deskrserenöenlener-eignete,würden sie sonder-ZweiffelHauffen-weise 6elevrirct,und demkrLlenàren zugelauffen seyn. Es ist demnach die krsecsukion desHerhogs-Regenten, die er sowohl dieserwegen, als gegen die Reisedes k'rLtenäenren durch Franckreich genommen, etwas gar iävo-r-Mes vor den König Georgen in Engeland, daferne alles fein auf-richtig gemeiner ist, und hinter der ganhcv Sache keine falsche Ver-stellung verborgen lieget.

Das ist eben der Knoten, den man zuvor aufgelöset sehen, undwissen muß, ob keine falsche Verstellung dahinter verborgen lieget.Denn auf alle Versicherungen, welche Franckreich und Spanienwegen des k>i--ekenàenren geben, daß sie nemtich keinen Theil an sei-nen Anschlägen auf Groß-Britannien und Jrrland nehmen wollen,ist nicht ein Haar zutrauen. Gölte es auch Franckreich so gar ernst-lich und aufrichtig, zu dieser Zeit,nicht mit dem kr-cendenken meinen,würde es doch wenig darnach fragen, wann gleich Engeland durchinnerliche doublen und Empörungen starck zerrüttet werden möch-te.

Moficau. Jhro Majestät, unser Käyftr, Czaar und Herr,haben von allen Dero Ständen und Unterthanen, des ganhen Rus-sischen Reichs, einen Eod genommen, Krafft dessen sich ein jederverbindlich machen müssen, denjenigen vor seinen Herrn zu erken-nen , welchen Jhro Majestät zum 8uccello,-e des Rußischen ThwnSdsàiren würden. Hiernechst haben Jhro Majestät, unser Käyse^Czaar und Herr, durch Dero gantzes Reich und Lande, das Zus ?ri-moAÊurK, oder das Recht der Erst- Geburt aufgehoben, und dar-Aegen einem jeden Vater die Macht gegeben, nach Gefallen einen

Sohn,