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Lichte betrachtet, das Verbot der Ehe derer Geistlichen gar nicht schädlich,Lucorikrsire, sehrlâvokâbie gewesen. Denn, woferne kein solches Ver-bot Mm Vorschein gekommen wäre, würdet ihr nimmermehr zu einerErtz»Bischöfflichen,unb zugleich geistlich,Churfürstlichen OiZnität ge-langet, sondern solche, längst vor euch, erblich gemachet worden seyn.
Wäre ich nicht dayu gelanget, wäre ich auch, sonder Zweiffel, glück-seliger und vergnügter gestorben, als es geschehen, da ich nemlich, in denenletzter« Jahren meines Lebens von anders nichts als Mmosen, meine Sub-6lt?n2 gehabt.
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Wer das Ehe »Verbot, welches denen Geistlichen geschehen, alsem koünLus recht betrachtet, wird finden, daß es einem jeden Staat überalle Massen zuträglich sey. Denn, hilff Himmel! wann sich ein jederGeistlicher verheyrachendörffce, was vor überfiüßkge Kinder, die einemStaat zur Last gereicheten, würden nicht verhanden seyn, indem man ih-' nen allen, um ihrer Eltern willen, entweder ansehnliche cksrgen, oder gu-te kenliones geben müste.
Es ist keine Lonleguenr, daß ein jedes geistliches Kind entwedereine ansehnliche eksrge.oder gute kenlion erhalten müste;sondern sie möch-ten , als es bey denen kroràmen geschiehet, zu sehen, wie dieselben ihr ei-gen Brod verdienen könnten.
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Es scheinet als hättet ihr recht mein Sohn! da es doch nicht ist.Denn bedencket nur, wie viele tausend und tausend k-rmiilen mehr wür-den verhandelt seyn, im Fall sich die ganhe Römische Clerisey verheyra-then dörffte. Ja manche vornehme Emilie würde nicht wissen, was siemit ihren Kindern, insonderheit wann sich von diesen auch ein jedes wie-derum muicîpiicîren solle, anfienge; dahingegen deromaln mancheredelgebohrner Sohn zu einer geistlichen cksr^s gelanget, wsrinnen dieFortpflantzung seines Geschlechts, welche ohne diß seinem Hause undFreundschafft zur grossen Last gereichen müste, verlöschet. Doch ich setze
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