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N dem Reiche derer Todren sitzet ein ge-wisser ^âuanus, dem es hiurerbrachrwird,so offre sich eine Frau von einem andern,als ihrem Manne, berühren und schwän-gern lässet ; da dann die, aus einer solchenehebrecherischen Beywohnung, herkom-mende Zunder, mir ihrem Name n, sehr ge-nau iheciücirer und eingeschrieben werden ;ob man sie gleich auf der Welt vor dieje-nigen halten muß, wovor sie von ihrenMüttern ausgegeben'worden, nemlich vor Binder, die auseinem gang reinen und keuschen Ehe-Berte erzeuget wären,wernun wissen will, oberem wahrhafter Sohn dessen, deraufderwelrseinVaterheissen müssen,seye?geher zu erwehnrenAäiZrio» und lässet in denen Registern nachschlagen, wobey essich vielmals füget, daß manches armes Bind Hörer, welcher-masse» der, den es ksga genenner, gar nicht sein Varer, son^dern solches ein gany anderer und vornehmerMan sey« Hinge-gen gehet auch mancher, der auf der Welt mit seiner hohenGeburt nicht genug zu prangen ge wust, gang-beschämt, undMir niedergeschlagenen Augen von bannen. Warum^ Exhat vondem Lâuàiio vernommen, daß zwar der Ehemann fei-nerMurrer ein grosser Herr, aber kein esweges sein Varer ge-wesen; sondern daß rhn seine Mutter empfangen hätte, als siesich mir diesem oder jenem schlechten Zerl er'nstsnmls einge-îassim
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