Volksmenge vermehrt sich, es entstehen neue Nah-rungszweige, — es versteht sich, dafs keiner entste-hen darf, ohne Bewilligung des Staats, — das Geseamufs sich jezt nothwendig ändern, um diesem ganzveränderten Volke noch aupassend zu seyn, und dieexekutive Gewalt ist dafür verantwortlich, dafs es ihn»immer anpasse.
XV.) Der ganze beschriebene Mechanismus ist er-forderlich , zur Realisation eines rechtsgeinässen Ver-hältnisses unter den Menschen; aber e3 ist gar nichtnothwendig, dafs alle diese Triebfedern beständig inäusserer, und sichtbarer Wirkung sind. Vielmehr, jebesser der Staat eingerichtet ist, desto weniger wirdman ilm bemerken, weil durch seine ruhende Kraft,durch sein inneres Gewicht, alle Möglichkeit seineräussern Wirksamkeit; schon in der Entstehung aufge-hoben wird. Er selbst verhindert sich am Handeln,.
Das nächste, worauf der Staat geht, ist dies, dieStreitigkeiten der Bürger über Eigenthum zu entschei-den. le einfacher, kliirer, und allumfassender dasGesez, je sicherer die unfehlbare Ausübung desselbenist, desto wenigei wird cs dergleichen Streitigkeitengeben, weil ein jeder ziemlich bestimmt wissen kann,was ihm gehöre, und nicht, und nicht leicht den, wieer vorher sieht, vergeblichen Versuch machen wird,sich das Eigenthum des andern zuzneignen. Werdendie wenigen, die durch Trrthum noch veranlafst wer-den können, richtig, und für beide Theile einleuch-tend, entschieden, so giebt es keine \ er mechan. Dennwoher anders entstehen, all© VcitKiMtUon^ als aus Hab-sucht,