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sucht, und durch sie gereizter Leidenschaft, oderauchaus Mangel, und Armuth , die nicht Statt linden wür-den, wenn das Gesez über das Eigenthum eines jedengehörig wachte ? und wie können sie entstehen, nach-dem die Quellen derselben abgeleitet sind? Ein gutesCivilgesez, und die strenge Verwaltung desselben,hebt die Ausübung der Criminalgesezgebung ganz auf. —Ueberdies, wer wagt ein Verbrechen, wenn er sicherweifs, dal's es entdeckt, und bestraft wird ? Nur ein hal-bes Iahrhundert so verlebt, so werden die Begriffe derVerbr d en aus dem Bewufsisryn des glücklichen Volks,das nach solchen Gesetzen regiert wild, verschwinden.
Hat die exekutive Gewalt so wenig Geschäfte, soist ihr, um eben soviel die Möglichkeit ungerecht zuseyn, abgeschniLten. Die selten vorkommende Aus-übung ihrer Gewalt ist ein, Ehrfurcht erregender, Aktfür sie, und das Volk; aller Augen sind auf sie gerich-tet, und die nöthige Ehrfurcht für die Nation wirdihr Achtung für sich selbst geben, wenn zu befürchtenWäre, dafs sie ausserdem keine haben würde 1 .
Die Gewalt der Ephoren wird gleichfals keine An-wendung finden , weil die exekutive Macht immer ge-recht ist, und es wird 311 kein Interdikt, also auch ankein Volksgericht zu denken seyn.
Wenn es also möglich wäre, dafs irgend jemanddurch die aufgestellten Begriffe sich schrecken liesse,»nd dafs er sich bei einer Zusammenkunft des Volksaujn Gericht, wer weifs, welche Greuel dächte, so batderselbe zwei Gründe, sich zu beruhigen. Zuförderst:*ur der gesezlase Hanfe begeht Ausschweifung««, nicht
der