Zweites Hauptstück.
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Deduktion der Anwendbarkeit des
Rechtsbegriffs.
5. Vierter Lelirlaz.
Das vernünftige Diesen kann sich nicht , als wirksamesIndividuum , setzen , ohne sich einen materiellen Leihzuzuschreiben , und denselben dadurchzu bestimmen.
B e w e i f s. <■
Das vernünftige Wesen sezt, naoli dem oben geführ-ten Beweise, sich als vernünftiges Individuum, stattwelches Ausdrucks wir uns, von nun an, des der Per-son bedienen werden, 'dadurch, dafs es sich ausschlies-send zuschreibt eine Sphäre für seine Freiheit. Sie istdiejenige Person, die ausscliliessend in dieser .Sphärewählt, und keine mögliche andere Person, die in ei-ner andern Sphäre wähle; so ist keine andere, sie selbst,d. h. keine andere kann in dieser nur ihr zugetheiltenSphäre wählen. Dies machtiliren individuellen Cha-rakter aus : durch diese Bestimmung ist sie derjenige,der sie ist, dieser oder jener, der sich so, oder an-ders , nennt.
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