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Entweder nun die Gemeine stellt ihrem Aufrufe zuFolge auf, oder nicht. Erfolgt das erstere, so verschwin-det die exekutive Gewalt in Nichts, die Gemeine wirdRichter zwischen ihr, und den Aufforderern, wie sie essonst zwischen ihr und den Ephoren ist. Findet die Ge-jmeine ihre Aufforderung gegründet, so wird, durch dennachher erklärten Willen der Gemeine, ihr Wille be-stätigt, als der wahre, gemeinsame Wille,- es zeigtsich, dafs er das Materiale des Rechts enthalte, unddie ihm noch abgehende Form des Rechts erhält erdurch die Beistimmung der Gemeine. Sie sind durchihr Herz, und ihre Tngend Erhalter der Nation, und,ohne Ruf natürliche Ephoren. Findet im Gegentheildie Gemeine die Aufforderung, und Anklage dersel-ben , ungegründet, so sind sie Rehellen , und werdenvon der Gemeine selbst, als solche, verurtheilt.
Steht das Volk nicht auf, so beweis’t dies, dafsentireder die Bedrückung und öffentliche Unsicherheit}noch nicllt merklich genug geworden , oder dafs wirk-lich keine sey; oder: dafs das Volk zum Wollen der
Freiheit, und zur Einficht in seine Rechte noch nichterwacht sey, dafs es dem grofsen Rechtshandel, des-sen Entscheidung ihm angetragen wird, noch nichtgewachsen sey, dafs es also nicht hätte aufgerufenwerden sollen. Die Aufforderer des Volks werden}nach völlig gültigem äussern Rechte, als Rebellen be?-straft, ob sie wohl nach innerm Rechte, vor ihrem Ge-wissen , Märtyrer des Rechts seyn mögen. Sie wer-den ihrer Absicht nach vielleicht unschuldig, aber ih-rer That nach, völlig schuldig bestraft; sie hätten ih-re Nation besser kennen sollen. Wbnn eine solcheNation zusammen gekommen wäre, so würde dadurch
die