ein Volk habe gegen seinen Fürsten rebellirt, so mufsangenommen werden, dafs der Fürst ein Gott sey,welches schwer zu erweisen seyn dürfte.
Entweder also, das Volk steht in einem solchenFalle selbst einmüthig auf, etwa auf besondere Ver-anlassung , wo die Gewalttätigkeit zu schrecklich indie Augen leuchtet, und richtet Ephoren und Gewalt-haber. — Sein Aufstand ist, der Natur der Sachenach, nicht nur der Form, sondern auch der Materienach stets, gerecht, denn solange, die Unsicherheit undschlechte Verwaltung nicht alle drückt, und' nicht all-gemein schädlich wird, sorgt jeder Einzelne nur fürsich, und sucht sich durchzudrängen, so gut er es ver-mag. Es ist nie ein Volk aufgestanden, wie EinMann, und es wird nie eines aufstehen, wenn dieUngerechtigkeit nicht auf das höchste gestiegen ist.
Oder , der zweite Fall: eine, oder mehrere Pri-vatpersonen, fordern die Unterthanen auf, sich zumVolke zu constituiren : so sind diese freylich, der Prä-sumtion nach , Rebellen, und werden nach präsumti-ven Rechte, solange die Gemeine sich noch nicht con-stituirt hat, dem präsumtiven gemeinsamen Willennach, von der exekutiven Gewalt, als solche gestraft,wenn dieselbe ihrer habhaft werden kann. Aber eineungerechte Gewalt ist stets schwach, weil sie incon-sequent ist, und die allgemeine Meinung, oft sogardie Meinung derer, deren sie sich als Werkzeuge be-dient , gegen sich hat; und sie ist schwächer, undohnmächtiger, je ungerechter sie ist. Je verächtlicherdaher die exekutive Gewalt ist, desto mehr Wahr-scheinlichkeit ist da, dafs jene Aufforderer des Volks
vors erste ihrer Ahndung entgehen werden.
Ent-