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den verständigem obliegen, die von. der ersten Klasse,in der Güte zu berichtigen, und sie zur allgemeinenMeinung zu bringen. Ist es nicht möglich, sie zuüberzeugen, so machen sie sich sehr verdächtig, un-ter die leztere Klasse zu gehören, und schädliche Bür-ger zu seyn. ' Können sie sich mit dem Aussprucheder ’Majorität gar nicht vereinigen, so »sind sie aller-dings nicht verbunden, ihre Sicherheit von einem Ge-setze abhängen zu lassen , das sie"nicht für Recht er-kennen: aber unter einem Volke, das nach diesem Ge-setze sich richten läfst, können sie auch glicht längerleben; sie müssen sich daher aus den Grenzen des Staatswegbegeben, — doch unbeschadet ihres Eigenthums,inwieferne dasselbe absolutes Eigenthum ist, und siees mit sich nehmen können , wovon zu seiner Zeit.Da dieses seine grofsen Unbequemlichkeiten habendürfte; so ist zu erwarten, dafs keiner sie überneh-men werde, ausser bei sehr fester Ueberzeugung , dafsder Ausspruch der Majorität die allgemeine Sicherheitzu Grunde richte , dafs er daher lieber ihrer Entschei-dung beitreten werde, so dafs daher der Besclilufs ein-stimmig ausfalle. — Es wird daher in meiner Theo-rie stets, wie immer, nicht die Rechtsgültigkeit derStimme der Majorität, sondern.nur die der Einstim-migkeit angenommen; aber es wird behauptet, dafsdiejenigen, die sich der sehr entschiednen Majorität,welche in unserm Falle; durch die Constitution garfüglich auf Sieben Achtel ; odpr wohl noch höher an-gesezt werden könnte , nicht unterwerfen wollen , dadurch aufhören, Mitglieder des Staats zu seyn, wo-durch die Einstimmigkeit hervorgebracht wird. —Der Hauptpunkt, den man ja nicht aus der Acht zu
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