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[1] (1796)
Entstehung
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weil sie offenbar zu scbwacli seyn wurde, um zu wi-derstehen. Es liegt demnach schon im Beweise , dafs iauch hier eine sehr entscheidende Majorität vorhandenseyn müsse, so dafs der Ausschlag der Gewalt nichtzweifelhaft, und ein Krieg, der immer unrechtmäfsigist, gar nicht zu befürchten sey: dafs es daher nicht

etwa auf eine, oder ein paar Stimmen mehr oder we-niger ankommen könne. Bis der erstere Fall eintritt,werden sie suchen müssen, sich unter einander zu ver-gleichen.

In der Beratschlagung über die Bechtmäfsigkeitoder Unrechtmäfsigkeit des Verfahrens der angeklag-ten exekutiven Gewalt, kann, unsern auf°estelltenPrämisseil nach, gar keine grofse Verschiedenheit derMeinungen herrschen. Zuförderst mufs das Faktumklar da liegen, und wird es, der Natur der Sache nach.Dann ist die Frage blos die: ist dies gerecht, odernicht, soll dies zu ewigen Zeiten gesezlich für unsseyn , oder nicht ? Sie ist kurz, und mit einem ent-scheidenden Ja-, oder Nein zu beantworten. Es kön-nen daher nur zwei Meinungen obwalten, Bejahungoder Verneinung, und ein Drittes ist nicht möglich.

Nun ist, vorausgesezt, dafs die Bürger alle we-nigstens die gemeine gesunde Urteilskraft besitzen,über diese Frage sehr leicht zu entscheiden, und siehat, wie schon oben gezeigt worden, so unmittelbareBeziehung auf jedes Einzelnen Wohl oder Wehe, dafssie, der Natur der Sache nach, fast immer ganz ein-stimmig wird beantwortet werden, und dafs man imVoraus annehmen kann, dafs derjenige, der sie andersbeantwortet, als die Menge, entweder des gemeinenUrteils nicht mächtig, oder partheyiscli sey. wird

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