durch dafs es gänzlich cessiret, eine Sphäre begreifen,dadurch dafs es dieselbe nicht begreift? Die Antwortdarauf ist: dies wird notliwendig erfolgen, wenn dasGesez sich seihst eine bestimmte Sphäre vorschreibt,die Quantität- seiner Gültigkeit gleich hei sich führt,v So wie es die Sphäre aussagt, von der es redet, be-stimmt es dadurch zugleich diejenige, von der es nichtredet; und bescheidet sich ausdrücklich, von diesernicht zu reden, noch über sie etwas vorzuschreiben. —Ick bin in Beziehung auf eine bestimmte Person'vondem Gesetze, sie als ein freies Wesen zu behandeln,lösgesprochen , es liängt lediglich von meiner Willkühr• ab, wie ich sie behandeln wolle, oder ich habe ein‘ Zwangsrecht gegen sie , lieifst nichts weiter, und kannnichts weiter heifsen , als: diese, Person kann durch dasllojse llechtsgesez (wohl etwa durch andere, durch pliy-' sische Stärke, oder durch Berufung auf.das Sittenge-sez) meinen Zwang nicht verhindern. Er ist nichtgegen dieses Gesez, und wenn sie nichts anders für- sich anzuführen hat, als dasselbe, ,so mufs sie ihn' lei-den. *)
V. Die
*) Kant macht in seiner Schrift: Zum ewigen Frieden ,die Lehrer des Naturrechts aufmerksam, auf deiiBegriff einer lex permisiva. Iedes Gesez , das dieQuantität seiner Gültigkeit hei sich führt, ist ei-tle solche. Denn indem es eine bestimmteSphäre einschliefst, läfst es alles, was aus-ser dieser . Sphäre liegt, frei» Das Sittenge-sez ist nicht von der Art. Es sezt sich kei-ne bestimmte Sphäre, sondern gebietet über allesHandeln-der vernünftigen freister, folglich hätteman aus ihm -den Rechtsbegrilf. nicht ableitensollen.