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Das Postulat, dafs Gemeinschaft zwischen freien iWesen, als solchen, fortdauernd Statt finden solle, et- jscheint demnach hier selbst als ein beliebiges, als ein,,,solches, dafs jeder nur sich selbst durch die Freiheit faufgeben könne; giebt es aber einer sich auf, so uti-terwirft er dadurch zugleich noth wendig sich dem olri-gen Gesetze. ' (Das vernünftige Wesen ist nicht abso-lut durch den Charakter der Vernünftigkeit verbunden, |>die Freiheit aller Vernunftwesen ausser ihm zu wollen; t ,dieser Sazist die Grenzscheidung zwischen Naturrecht, iund Moral: und das charakteristische Merkmal einer J ;reinen Behandlung der erstem Wissenschaft. In der (Moral zeigt sich eine Verbindlichkeit dies zu wollen,Man kann im Naturrechte jedem nur sagen, das unddas werde aus seiner Handlung folgen. Uebernimmter dies nun, oder hofft er ihm zu entgehen, so kannman Weiter kein, Argument gegen ihn brauchen.)
III.) Man setze, dafs ich mit völliger Freiheit,wie es sich aus dem obigen versteht, den Vorsaz ge-fafst habe , mit freien AVesen, und, damit unsere Ar-gumentation besser einleuchte, mit einem bestimmtenfreien AVesen C., als ein freier mit einem freien in Ge-1meinschaft zu stehen: was habe ich dadurch gesezt,und Was habe ich nicht gesezt? Wir wollen den Sazanalysiren.
Ich will in Gemeinschnjt der vernünftigen gegen-seitigen Behandlung stehen mit C. Aber eine Gemein-schaft ist nichts ohne mehrere. Ich denke daher hierdie Person C. nothwendig mit dazu, und lege ihm inmeinem Begriffe von ihm, denselben Vorsaz bei. —
Ich selbst habe diesen Vorsaz mit Freiheit gefafst; ich
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