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■ - wirkt wirr], mithin die Gemeinschaft der Personen, alssolcher, als freier Wesen, auf. Nun aber ist es einer- ' jeden physisch gar wohl möglich, unmittelbar auf den‘ materiellen Körper der andern Person zu wirken , wie’ wir so eben gesehen haben. Will sie in einer fortge-., sezten Gemeinschaft eine ' solche Einwirkung nie , so! läfst sich dies nur denken dadurch, da-fs -sie jenes Ge-. " sez aufgenommen habe, und der Freiheit ihres Wil-'■. lens dadurch die Grenze vorschreibe ; und — da keinanderer Grund für diese Beschränkung des Willensisich aufzeigen läl'st,' als der, dafs eine Gemeinschaft
:zwischen freien Wesen, als solchen, seyn solle, _
•dafs sie es aus diesem Grunde, und in dieser Vorausse*,'tzung aufgenommen habe.
K Wenn nun gezeigt werden könnte,, dafs jedesvernünftige Wesen nothwendig das ersterc wollen
■ : [jnüfste, so liesse sich auch die Noth Wendigkeit der po-
jstulirten Consequenz darthun. . Aber das läfst aus-denbisher aufgestellten Prämissen sich nicht darthun. Esist zwar gezeigt, dafs wenn ein vernünftiges WesenLzum Selbstbewufstseyn kommen , mithih ein vernünf-tiges Wesen werden sollte, nothwendig ein anderesauf dasselbe einwirken müsse, als auf ein der Vernunft,fähiges. Es sind Wechselsätze: keine Einwirkung,
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’ als auf ein vernünftiges Wesen, kein vernünftiges We-
ü sen. E)afs aber, auch nachdem das Selbstbewufstseyngesezt ist, immerfort vernünftige Wesen auf das Sub-jekt -desselben vernünftigerweise einwirken müssen,ist dadurch .nicht gesezt, und läfst sich daraus nichtableiten , ohne die Consequenz, die erwiesen werden
■ soll, selbst als Erweifjgrund zu brauchen.
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