Druckschrift 
[1] (1796)
Entstehung
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und, da sein Wille durch nichts beschrankt ist, alsdurch sein Denkvermögen, es auch wollen.

Aber jeder kann, eben darum, weil er frei ist,d. h. weil er in der ganzen Sphäre seiner Wirksamkeitwählen kann,' die Ausübung seiner Kraft eiijschränken,ihr Gesetze , und insbesondere auch das angezeigteGesez geben. Die Gültigkeit-des Gesetzes hängt'dem-nach lediglich davon ab, ob jemand consequent ist,oder nicht. Consequenz aber hängt hier ab von derFreiheit des Willens: und es läfst sich nicht einseben,warum jemand consequent seyn sollte, wenn er nichtmufs: eben so wenig, als! sich im Gegentheile einse-hen lälst, warum er es nicht seyn sollte. Da's Gesezmüf$te sich an die Freiheit richten. Hier also istdie Grenzscheidung zwischen der Nothwendigkeit, undder Freiheit für unsere Wissenschaft.

II.) Es läfst kein absoluter Grund sich angeben,warum das vernünftige Wesen consequent seyn, undzu Folge desselben', das äufgezeigte Gesez sich gebensollte. Vielleicht aber läfst ein hypothetischer Grunddafür sich anführen. Nun ist sogleich dies darzuthun,dafs , wenn eine absolute Gemeinschaft zwischen Per-sonen, als solchen, Statt finden solle, jedes Glied ei-ner solchen Gemeinschaft das obige Gesez sich gebenmüsse. Persbnen behandeln einander aeaenseiti« alsPersonen, lediglich insofern, inwiefern jede nur aufden hohem Sinn des andern einwirkt, und demnaches der Freiheit desselben überläfst, die Einwirkung-anzunehmen, das niedere-Organ aber gänzlich unan-gegriffen, und'ungehemmt läfst. lede Einwirkung vonanderer Art hebt die Freiheit dessen, auf welchen ge-wirkt