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freier Wesen, liegt eine ursprüngliche und nothwen-dige Wechselwirkung derselben zum Gritode, diese:das freie Wesen nöthigt durch seine hlofse Ge^en-
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wart in der Sinnenwelt, ohne weiteres, jedesandere freie _Wesen es für eine Person anzuer-kennen. Es giebt die bestimmte Erscheinung, der an-dere giebt den 'bestimmten Begriff. Beides ist noth-wendig vereinigt, und die Freiheit hat dabei nicht den.geringsten Spielraum. — Hierdurch entsteht eine ge-meinschaftliche Erkenntnifs, und nichts weiter. Bei-de erkennen einander in ihrem Innern, aber. sie sindisolirt, wie zuvor.
Es ist injedem von beiden der Begriff vorhanden,dafs der andere ein freies , und nicht wie .eine hlofseSache zu behandelndes', Wesen sey. Werden nundurch diesen Begriff alle übrigen Begriffe derselben,und da ihr Wollen auch zu ihren Begriffen gehört, unddurch dieses ihre Handlungen bestimmt werden, allesihr Wollen, nnd Handeln bedingt, nach dem Gesetzedes Widerspruchs, d. i. findet Denkzwang Statt, sowerden sie auf einander willkührlich einwirken nichtwollen können , d. i.-überhaupt nicht können; ,die phy-sische Macht dazu sich nicht zuschreiben können, dem-nach sie auch nicht haben.
So ist es .nun offenbar nicht. led er hat den Lejhdes andern auch gesezt als Materie, als bildsame Ma-terie, laut des Begriffs: jeder hat sich überhaupt zuge-schrieben das Vermögen die Materie zu modificiren. Ie-der kann daher offenbar den Leih des andern, inwie-fern er materiell ist, subsumircn jenem ^egriffe: sichdenken, als ihn modificirend durch physische Kraft;
und,