nen, und zu respektiren. Menschengestalt ist demMenschen notlnvendig heilig.
§. 7. Beweifs , dafs durch die auf gestellten Sätze j
die Anwendung des Bechtsbegriffs möglich, ist.
I.) Personen, als solche, sollen absolut freiund lediglich von ihrem Willen abhängig seyn. Per-sonen sollen, so gewifs sie das sind, in gegenseitigemEinflüsse stehen, und demnach nicht lediglich von.sich selbst abhängig seyn. Wie beides beisammen be-stehen könne , dieses zu beantworten , ist die Aufga-be der Rechtswissenschaft: und'” die ihr zum Grundeliegende Frage ist die: wie ist eine Gemeinschaft freierWesen, als solcher, möglich?
Bis jezt haben wir die äussern Bedingungen die-ser Möglichkeit aufgezeigt. Wir haben erklärt, wie un-ter dieser Voraussetzung die im gegenseitigen Einflüssestehenden Personen, und wie die Sphäre ihres gegen-seitigen Einflusses , die Sinnenwelt, beschaffen seynmüsse. Der Erweifs unsrer Sätze stiizt sich lediglich
O
auf die Voraussetzung einer solchen Gemeinschaft,welche selbst sich auf die Möglichkeit des Selbstbe-wufstseyns gründet. So sind alle bisherigen Folgerun-gen durch mittelbare Schlüsse abgeleitet aus dem Po-stulate, Ich bin Ich; und sind daher eben so gewifsals dasselbe. Wir werden durch den systematischenGang jezt zu der Erörterung der innern Bedingungeneiner solchen Wechselwirkung geleitet.
Der lezte Punkt, auf welchem wir stehen geblie-ben, und von'welchem aus wir jezt weiter vorschrei-ten ist dieser: Aller willkührlichen Wechselwirkung
freier