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[1] (1796)
Entstehung
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gleichfalls nach den oben geführten Beweisen, so vielseine freie Thiitigkeit ist zum Tlieil, und in einer ge-wissen Rücksicht aufgehoben. Erst durch diese Auf-hebung wird für die Intelligenz ein Objekt, und sieschliefst auf etwas, das nicht durch sie da ist.

Es ist auf das Vernunftwesen., als Individuum,bewirkt, heifst sonach: eine Thätigkeit, die ihm , alsIndividuum, zukommt, ist aufgehoben. Nun ist dieumfassende Sphäre seiner Thätigkeit, als eines Indi-viduum, sein Leih; die Wirksamkeit in diesem treib©demnach, das Vermögen in ihm, durch den blofsenWillen Ursache zu seyn, müfste gehemmt, oder kür-zer, es miifste auf den Leib der Person eingeryirktseyn.

Man nehme dem zu Eolge an, dafs eine, in derSphäre der an sich möglichen Handlungen der Person,liegende Handlung aufgehoben, für den Augenblik un-möglich gemacht sey, so wäre die geforderte Einwir-kung erklärt.

Aber die Person soll die Geschehene Einwirkungauf sich beziehen; sie soll die für den Augenblick auf-gehobene Thätigkeit setzen, als eine ihrer möglichenThä'tigkeiten überhaupt, als enthalten in der Sphä-re der Aeusseruneen ihrer Freiheit. Sie mufs dieselbe

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sonach setzen , um sie nur als aufgehoben setzen zukönnen ; dieselbe mufs sonach wirklich vorhanden seyn,und kann keiiiesweges aufgehoben seyn. (Man sagenicht etwa, die Person könne sie ja wohl ehemals als-die ihrige gesezt haben, und jezt, heim Durchlaufender Sphäre ihrer vorhandenen Freiheit sich erinnern,dafs , wenn diese vollständig wäre , auch noch ein ge-

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