Druckschrift 
[1] (1796)
Entstehung
Seite
53
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Ilanclen finden, als Moral. .Beide Wissenschaftensind schon ursprünglich und ohne unser Zuthun durchdie Vernunft geschieden , und sind völlig entgegen-gesezt.

5.) Der Rechtsbegriff ist der Begriff eines Ver-hältnisses zwischen Vernunftwesen. Er findet dahernur unter der Bedingung Statt, dafs solche Wesen inBeziehung auf einander gedacht werden. Es ist nich-tig, von einem Rechte auf die Natur, auf Grund undBoden, auf Tliiere, u. s. f. blos als solche, und nurdie Beziehung zwischen ihnen, und den Menschengedacht, zu reden. Die Vernunft hat über diese nurGewalt, keinesweges ein Recht, denn es entsteht indieser Beziehung die Frage gar nicht nach dem Rechte.Ein anderes ist, dafs man sich etwa ein Gewissen machenkann, dieses oder jenes zu gemessen; aber dies isteine Frage vor dem Richterstuhle der Moral, undwird nicht aus Bedenklichkeit, dafs die Dinge, son-dein dafs unsrer eigner Seelenzustand dadurch verleztwerden möchte , erhoben; wir gelieii nicht mit denDingen , sondern mit uns selbst zu Rathe , und ins Ge-richt. Nur wenn mit mir zugleich ein andrer auf die-selbe Sache bezogen wird, entsteht die Frage vomRechte auf die Sache , als eine abgekürzte Rede,- stattder, wie sie eigentlich heissen sollte, vom Rechte aufden andern , ihn vom Gebrauche dieser Sache auszu-schliessen.

4.) Nur durch Handlungen, Aeusserungen ihrerFreiheit, in der Sinnenwelt, kommen vernünftigeWesen in Wechselwirkung mit einander: der Begriffdes Rechts bezieht sich sonach nur auf das, was in

der