Druckschrift 
[1] (1796)
Entstehung
Seite
50
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Dieses Verhältnifs ist aus dem Begriffe des Indi-viduum deducirt. Es ist sonach erwiesen, was zu er-weisen war.

Ferner ist vorher der Begriff des Individuum er-wiesen worden, als ^Bedingung des Selbstbewufstseyns;mithin ist der Begriff des Rechts selbst Bedingung des. Selbstbewuf«tseyns. Folglich ist dieser Begriff gehö*rig a priori, d. i. aus der reinen Form der Vernunft,aus dem Ich, deduciret.

C or oll aria.

l.) Es wird sonach zu Folge der geleisteten De-duktion behauptet, dafs der Piechtsbegriff im Wesender Vernunft liege, und dafs kein endliches vernünf-tiges Wesen möglich sey, in welchem derselbe nichtjkeinesweges zu Folge der Erfahrung, des Unterrichts,willkührlicher Anordnungen unter den Menschen, u.s. f. sondern zu Folge seiner vernünftigen Natur, vor-komme. Dafs die Aeusserung desselben im wirklichenBewufstseyn bedingt sey dadurch, dafs ein Fall seinerAnwendung gegeben werde, und dieser nicht .etwaursprünglich, wie eine leere Form in der Seele liege,und warte, dafs die Erfahrung etwas in ihm hineinle-ge, wie einige Philosophen über die Begriffe a priorizu denken scheinen, versteht sich von selbst. Dafsder .Fall seiner Anwendung aber nothwendig eintretenmüsse, weil kein Mensch isoliit seyn kann, ist gleich-fäls erwiesen.-

Es ist also dargethan, dafs ein gewisser Begriff,d. i. eine gewisse Modifikation des Denkens , eine »e-

. . . . 5 Ö

Wisse Weise, die Dinge zu beurtlieilen, dem vernünf-tigen