C.) Was zwischen mb - und C. gilt ; gilt zwischentnir und jedem vernünftigen Individuum , mit welchem ichin Wechselwirkung komme.
%.j Nur gerade auf dieselbe Art, und unter denselben Bedingungen, kann jedes andere vernünftigeWesen mir gegeben werden, wie C. mir gegeben wur-
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de; denn nur unter diesen Bedingungen ist das Setzeneines vernünftigen Wesens ausser mir möglich.
2.) Das neue Individuum D. ist ein anderes dennC., inwiefern seine freie Handlung , ihren sinnlichenPrädikaten nach, (denn in Absicht der Folgen aus der«othwendig geschehenen Anerkennung meiner, sindnothweudig alle Handlungen, aller freien Wesen ein-ander gleich) nicht zu beziehenist auf die sinnlichenPrädikate der Handlungen anderer durch michgesez-ten Individuen.
Die Bedingung der Erkenntnifs der Identität desHandelnden, war die Möglichkeit der Verknüpfungder charakteristischen Merkmale seiner gegenwärtigenHandlungen mit den vorhergegangenen. Wo diesenicht Statt lindet, kann ich die Handlung auf keinesder mir bekannten Vernunftwesen beziehen; da ichnun aber doch ein Vernunftwesen setzen mufs ,- so se-, tze ich ein neues.
'(Vielleicht ist es nicht überflüssig, die in derMenge der Glieder zerstreüte Schärfe des so eben ge-führten Beweises, unter einem einzigen Gesichtspunk-te zu versammeln. —■ Der zu erweisende Saz war:so gewifs ich mich als Individuum setze; so gewifsxnuthe ich allen mir bekannten vernünftigen Wesen,in allen Fällen des gegenseitigen Handeln» an, mich
selbst