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den sinnlichen Prädikaten der vorhergehenden, theilsmit der durch ihn geschehenen Anerkennung meinerausaminenhüngt, und durch beide bestimmt ist.
3.) Gesezt, er handelt, so, dafs seine Handlungzwar durch die sinnlichen Prädikate der vorhergehen-den bestimmt sey, — und das ist schon zu Folge desNaturmechanismus der Natur nothwendig, — nichtaber durch die geschehene Anerkennung meiner, als frei-es Wesen, d. i. er raubt mir durch sein'Handeln diemir zukommende Freiheit, und behandelt mich inso-ferne als Objekt; so bin ich immer genötliigt, dieHandlung ihm, dem gleichen Sinnenwesen G. zuzu-schreiben (Es ist z. B. die gleiche Sprache, der gleicheGang u. s. f.). Nun ist der Begiilf dieses Sinnenwe-sens C. durch die Anerkennung, und vielleicht durcheine Folge von Handlungen, die dadurch bestimmtsind, in meinem Bewufstseyn vereinigt mit dem Be-griffe der Vernünftigkeit, und was ich einmal verei-nigthabe, kann ich nicht trennen. Aber jene Begrif-fe sind gesezt, als nothwendig und wesentlich verei-nigt; ich habe Sinnlichkeit und Vernunft in Vereini-gung als das Wesen von C, gesezt. Iezt in der Hand-lung X. mufs ich sie nothwendig trennen; und kanndemnach ihm die Vernünftigkeit nur noch als zujälligzuschreiben. Meine Behandlung seiner, als eines ver-nünftigen Wesens, wird nun selbst auch zufällig-, undbedingt, und findet nur für den Fall Statt, dafs erselbst mich so behandele. Ich kann demnach, mitvollkommner Consequenz, die hier mein einziges Ge-sez ist, ihn für diesen Fall behandeln, als blofses Sin-nenwesen, so lange, bis beides, Sinnlichkeit und
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