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[1] (1796)
Entstehung
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ihr Gesez über di« Folgerung heifst Einstimmigkeitmit sich selbst, oder Consequenz, und wird wissen-schaftlich aufgestellt in der gemeinen Logik.

Die ganze beschriebne Yereinicrung der Begriff©war nur möglich in und durch Handlungen. Die fort-gesezte Consequenz ist es daher auch nur in Handlun-gen : kann gefordert werden, und wird nur gefordertfür Handlungen. Die Handlungen gelten hier stattder Begriffe: und von Begriffen an sich, ohne Hand-lungen , ist nicht die Rede, weil von ihnen nicht dieRede seyn kann.

B. Ich mufs auf jene geschehene Anerkennungin jedem Verhältniffe, in das ich mit dem IndividuumC. komme, mich berufen, und ihn nach derselbenbeurtheilen.

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l.) Es ist vorausgesezt, ich komme mit ihm , ei-nem und demselben C., in mehrere Verhältnisse, Be-rührungspunkte, Fälle des gegenseitigen Beliandelns.Ich mufs daher die gegebnen Wirkungen auf ihn be-ziehen, an die, schon als die seinigen beurtlieilten,anknüpfen können.

. 2.) Aber er ist, so wie er gesezt ist, gesezt alsbestimmtes Sinnenwesen, und Vernunftwesen zu-gleich; beide Merkmale sind in ihm synthetisch ver-einigt. Das erste, zu Folge der sinnlichen Prädikateseiner Einwirkung auf mich; das leztere lediglich zuFolge der geschehenen Anerkennung meiner. Erst inder Vereinigung beider Prädikate ist er durch michüberhaupt gesezt , mir erst ein Objekt der Erkenntnifsgeworden. Ich Kann demnach auf ihn lediglich inso-fern eine Handlung beziehen, inwiefern sie theils mit

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