Druckschrift 
[1] (1796)
Entstehung
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nigfaltige, durch das, was Kant reflektirende Urtfieils-kraft .nennt, hineingetragen hat, und es nothwendighineintragen mufs , wenn für ihn überhaupt Eine Wir-kung da seyn soll. Aber wer bürgt 'ihm denn dafür,dafs so , wie er jezt das wirkliche Mannigfaltige unterdem Begriff ordnet, vor der Wirkung vorher durch ei-nen Verstand die Begriffe des .Mannigfaltigen , das erwahrnimnit, unter dem Begriff der Einheit, die er sich,denkt, untergeordnet gewesen seyn; und was könnteihn zu einer solchen Folgerung berechtigen ? Es mufssonach ehr höherer Berechtigungsgrund angeführt wer-den können, oder der Sclilufs auf eine vernünftigeUrsache ist überhaupt grundlos , und im Vor-beigehen sey es gesagt- es wäre nach dem Zwangs-gesetze der Vernunft sogar physisch unmöglich, ihnunrichtig zu gebrauchen, wenn er nicht in irgendeiner Sphäre der Erkenntiiifs niit Recht gemacht wür-de, weil er dann gar nicht im vernünftigen Wese»vorhanden seyn'würde.

Es ist kein Zweifel; eine vernünftige Ursache,so gewifs sie dies ist, entwirft sich den Begriff vomProdukte, dafs durch ihre Thätigkeit realisirt wer-den soll, und nach welchem es sich im Handeln rich-tet und gleichsam auf denselben unablässig hinsieht.Dieser Begriff heifst der Begriff vom Zwecke.

Nun aber kann ein vernünftiges Wesen gar kei-nen Begriff seiner Wirksamkeit fassen, ohne dafs es ei-ne Erkenntiiifs von dem Objekte dieser Wirksamkeit habe,Denn es kann sich nicht zu einerThätigkeit esversteht sich mit dem Bewufstseyn dieser Selbstbe-stimmung, denn nur dadurch wird es eine freie Thä-

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