Druckschrift 
[1] (1796)
Entstehung
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H. W as insbesondere das Tdaturrerht , als eine reelle phi-losophische. Wissenschaft, zu leisten habe.

i ) Es ist ein gewisser bestimmter Begriff nr-spviin v lieh durch di? Vernunft, und in der Vernunftenthoben, kann, dem obigen zu Folge nichts andersheissen, als, es wird durch das vernünftige Wesen,so gewifs es ein solches ist, noth wen dig nur eine ge-wisse bestimmte Weise gebande.lt. .Der Philosoph hatvon.dieser bestimmten Handlung zu zeigen, dafs sieeine Bedingung des Solbsbewufstseyns sey, welchesdie Deduktion desselben ausmucht. Er hat sie selbstnach, ihrer Form, der TIandolsweise in ihr sowohl, alsdasjenige, was in diesem Handeln für die Reflexionentsteht, zu beschreiben. Er liefert dadurch zugleichden Erweis der Nothwendigkeit des Begriffs, bestimmtihn selbst, und zeigt, seine Anwendung. Keines dieserStücke kann von den übrigen getrennt werden, oderselbst, die einzeln behandelten sind unrichtig behandelt,und es ist bios formell pliilosopliii t.. Der Begriff desRechts soll ein ursprünglicher Begriff der reinen Ver-nunft seyn; er ist mithin auf die angezeigte Weise zubehandeln.

. 2.) Es findet sich in Absicht dieses Begriffs, dafser noihwendig werde dadurch, dafs das vernünftigeWesen sich nicht als »in solches mit. Selbst.bewufstseyusetzen kann, ohne sich als Individuum, als Eins, un-ter

im mindesten verlauten läfst, so könnt ihr seineUnfähigkeit zu einer Sacl le, die euch so unge-mein klar ist, und aus der ihr nicht das geringsteArge habt, durch nichts erklären, als dadurch, dafsder arme Manu die Aiifangsgrüude der Wissen--s'ebaften nicht gelernt haben müsse.