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Auswahl wichtiger Aktenstuecke zur Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts
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MO. Entlassung des Fürsten Bismarck.

In diesen Gesinnungen bleibe Ich Ihr Ihnen auch in Zukunft treu ver-bundener, dankbarer Kaiser und König.

Wilhelm I. k.

Berlin, den 20. März 1890.

An den Fürsten von Bismarck.

Ich kann Sie nicht aus der Stellung scheiden sehen, in der Sie so langeJahre hindurch für Mein Haus, wie für die Größe und Wohlfahrt des Vater-landes gewirkt, ohne auch als Kriegsherr in inniger Dankbarkeit der un-auslöschlichen Verdienste zu gedenken, die Sie sich um Meine Armee erworbenhaben. Mit weitblickender Umsicht und eiserner Festigkeit haben Sie Meinemin Gott ruhenden Herrn Großvater zur Seite gestanden, als es galt, inschweren Zeiten die für nötig erkannte Reorganisation unserer Streitkräftezur Durchführung zu bringen. Sie haben die Wege bahnen helfen, auf welchendie Armee, mit Gottes Hilfe, von Sieg zu Sieg geführt werden konnte.Heldenmütigen Sinnes haben Sie in den großen Kriegen Ähre Schuldigkeitals Soldat gethan. Und seitdem, bis auf diesen Tag, sind Sie mit nierastender Sorgfalt und Aufopferung bereit gewesen, einzutreten, um unseremVolke die von den Vätern ererbte Wehrhaftigkeit zu bewahren und damiteine GewDr für die Erhaltung der Wohlthaten des Friedens zu schaffen.Ich weiß Mich eins mit Meiner Armee, wenn Ich den Wunsch hege, den Mann,der so Großes geleistet, auch fernerhin in der höchsten Rangstellung ihr er-halten zu sehen. Ich ernenne Sie daher zum General-Obersten der Kavalleriemit dem Range eines General-Feldmarfchalls und hoffe zu Gott, daß SieMir noch viele Jahre in dieser Ehrenstellung erhalten bleiben mögen.

Berlin, den 20. März 1890.

Wilhem U.

282. Grundzüge eines Abkommens über die Ostafri-kanischen Kolonieen und Helgoland zwischen Deutschland und England.

17. Juni 1890.

Auf Grund der in jüngster Zeit geführten Verhandlungen ist zwischender deutschen und der englischen Regierung über nachstehende Punkte, welcheein untrennbares Ganzes bilden, Einverständnis erzielt worden:

1. Die deutsche Interessensphäre in Ostafrika wird begrenzt

a) im Süden: durch eine Linie, die von der Mündung des Rokura imWesten des Npassa-Sees bis zur Mündung des Kilamko im Süden des Tan-ganyka-Sees führt,

b) im Norden: durch eine Linie, welche längs dem 1. Grad südlicherBreite vom Westufer des Viktoria Npanza bis zum Kongostaat führt undden Berg Msumbiro südlich umgeht.

Zwischen dem Npassasee und dem Kongostaat, zwischen Nyassasee undTanganpkasee, auf dem Tanganykasee und zwischen dem letzteren und dernördlichen Grenze der beiderseitigen Interessensphären wird der Verkehr fürdie Unterthanen und die Güter beider Nationen von allen Abgaben freibleiben.

In den beiderseitigen Interessensphären wird den Missionen beiderStaaten Kultus- und Unterrichtsfreiheit gewährt. Die Unterthanen des einenStaates sollen in der Interessensphäre des anoeren bezüglich der Niederlassungund des Handels die gleichen Rechte genießen, wie die Unterthanen desStaats, welchem die Jnteressentensphäre angehört.