Druckschrift 
Auswahl wichtiger Aktenstuecke zur Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

1. Aus der Verfassung der Cortes. 19. März 1812.

Wir Ferdinand VII. von Gottes Gnaden und kraft der Verfassung derspanischen Monarchie König von Spanien, und in seiner Abwesenheit undrücksichtlich seiner Gefangenschaft, die von der außerordentlichen Generalver-sammlung der Cortes ernannte Regentschaft des Reichs, thun allen und jeden,die Gegenwärtiges sehen oder hören, kund und zu wissen, daß die besagtenCortes nachstehende politische Verfassung der spanischen Monarchie dekretiertund sanktioniert haben.

Im Namen des allmächtigen Gottes, Sohnes und des heiligen Geistes,des Urhebers und höchsten Gesetzgebers der menschlichen Gesellschaft.

Die außerordentliche Generalversammlung der Cortes der spanischenNation, nachdem sie sich nach der sorgfältigsten Untersuchung und reiflichstenÜberlegung überzeugt hat, daß die alten Grundgesetze des Reiches, nebst denauf die feste und dauerhafte Sicherstellung der Vollziehung derselben ab-zweckenden Verfügungen und Vorsichtsmaßregeln, den großen Zweck, dieRuhe, das Glück und den Wohlstand der ganzen Nation zu befördern, nichtgehörig erfüllen können, dekretiert nachstehende politische Verfassung für diegute Regierung und gerechte Verwaltung des Staats.

Z 1. Die spanische Nation besteht aus allen Spaniern beider Halbkugeln.

8 2. Das spanische Volk ist frei und unabhängig, und ist und kann nichtdas Erbteil irgend einer Familie, noch irgend eines einzelnen Menschen sein.

8 3. Die Souveränität wohnt ihrem Wesen nach im Volke; eben deshalbsteht ihm ausschließlich das Recht zu, seine Grundgesetze aufzustellen.

8 1. Das Volk ist verpflichtet, die bürgerliche Freiheit, das Eigentum unddie andern gesetzmäßigen Rechte aller Individuen, aus welchen es besteht,mittelst weiser und gerechter Gesetze zu erhalten und zu beschützen.

8 5. Spanier sind:

a. Alle freie, auf dem Gebiete beider Spanien geborene und ansässige,Männer und deren Söhne.

d. Ausländer, die von den Cortes Naturalisations-Briefe erhalten haben.

o. Diejenigen, welche ohne dergleichen Naturalisations-Briefe das inirgend einem Bezirke der Monarchie gesetzmäßig erlangte Bürgerrecht zehnJahre lang ausgeübt haben.

cl. Die Freigelassenen, sobald sie ihre Freiheit in den beiden Spanienerhalten.

8 6. Vaterlandsliebe ist eine der vornehmsten Pflichten jedes Spaniers,ebenso wie Gerechtigkeit und Wohlthätigkeit.

8 7. Jeder Spanier ist gehalten, der Verfassung treu zu sein, den Gesetzenzu gehorchen und die bestehenden Behörden zu respektieren.

Jäger und Moldenhauer, Aktenstücke.

1