582 1888. Proklamation und Erlaß Laiser Friedrichs.
die Gesichtspunkte sind, die für die Haltung Meiner Regierung maßgebend seinsollen.
Die Verfassungs- und Rechtsordnungen des Reiches und Preußens müssenvor allem in der Ehrfurcht uns in den Sitten der Nation sich befestigen. Essind daher die Erschütterungen möglichst zu vermeiden, welche häufiger Wechselder Staatseinrichtungen und Gesetze veranlaßt. Die Förderung der Aufgabender Reichsregierung muß die festen Grundlagen unberührt lassen, auf denenbisher der preußische Staat sicher geruht hat. Im Reiche sind die verfassungs-mäßigen Rechte aller verbündeten Regierungen ebenso gewissenhaft zu achten, wiedie des Reichstages; aber von beiden ist eine gleiche Achtung der Rechte desKaisers zu erheischen. Dabei ist im Auge zu behalten, daß diese gegenseitigenRechte nur zur Hebung der öffentlichen Wohlfahrt dienen sollen, welche dasoberste Gesetz bleibt, und daß neu hervortretenden, unzweifelhaften nationalenBedürfnissen stets in vollem Maße Genüge geleistet werden muß. Die not-wendige und sicherste Bürgschaft für ungestörte Förderung dieser Aufgabensehe ich in der ungeschwächten Erhaltung der Wehrkraft des Landes, meineserprobten Heeres und der aufblühenden Marine, der durch Gewinnung über-seeischer Besitzungen ernste Pflichten erwachsen sind. Beide müssen jederzeitauf der Höhe der Ausbildung und der Vollendung der Organisation erhaltenwerden, welche deren Ruhm begründet hat und welche deren fernere Leistungs-fähigkeit sichert.
Ich bin entschlossen, im Reiche und in Preußen die Regierung in ge-wissenhafter Beobachtung der Bestimmungen von Reichs- und Landesverfassungzu führen. Dieselben sind von Meinen Vorfahren auf dem Throne-in weiserErkenntnis der unabweisbaren Bedürfnisse und zu lösenden schwierigen Auf-gaben des gesellschaftlichen und stattlichen Lebens begründet worden und müssenallseitig geachtet werden, um ihre Kraft und segensreiche Wirksamkeit bethätigenzu können. Ich will, daß der seit Jahrhunderten in Meinem Hause heiliggehaltene Grundsatz religiöser Duldung auch ferner allen Meinen Unterthanen,welcher Religionsgemeinschaft und welchem Bekenntnisse sie auch angehören,zum Schutze gereiche. Ein jeglicher unter ihnen steht Meinem Herzen gleichnahe. Haben doch alle gleichmäßig in den Tagen der Gefahr ihre volle Hin-gebung bewährt.
Einig mit den Anschauungen Meines kaiserlichen Herrn Vaters, werdeIch warm alle Bestrebungen unterstützen, welche geeignet sind das wirtschaftlicheGedeihen der verschiedenen Gesellschaftsklassen zu heben, widerstreitende Inter-essen derselben zu versöhnen und unvermeidliche Mißstände nach Kräften zumildern, ohne doch die Erwartung hervorzurufen, als ob es möglich sei, durchEingreifen des Staates allen Übeln der Gesellschaft ein Ende zu machen.
Mit den sozialen Fragen enge verbunden erachte Ich die der Erziehungder Heranwachsenden Jugend zugewendete Pflege. Muß einerseits eine höhereBildung immer- weiteren Kreisen zugänglich gemacht werden, so ist doch zuvermeiden, daß durch Halbbildung ernste Gefahren geschaffen, daß Lebens-ansprüche geweckt werden, denen die wirtschaftlichen Kräfte der Nation nichtgenügen können, oder durch einseitige Erstrebung vermehrten Wissens die er-ziehliche Aufgabe unberücksichtigt bleibe. Nur ein auf der gesunden Grund-lage von Gottesfurcht in einfacher Sitte aufwachsendes Geschlecht wird hin-reichend Widerstandskraft besitzen, die Gefahren zu überwinden, welche ineiner Zeit rascher wirtschaftlicher Bewegung durch die Beispiele hochgesteigerterLebensführung einzelner für die Gesamtheit erwachsen.
Es ist Mein Wille, daß keine Gelegenheit versäumt werde, in dem öffent-lichen Dienste dahin einznwirken, daß der Versuchung zu unverhältnismäßigemAufwande entgegentreten werde.
Jedem Vorschläge finanzieller Reformen ist Meine vorurteilsfreie Er-wägung im voraus gesichert, wenn nicht die in Preußen altbewährte Spar-