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Mi. Kaiser Wilhelm I. über die soziale Frage.
gehalten und einer dritten Macht nur im Einverständnisse beider Teile undnach Maßgabe spezieller Einigung mitgeteilt werden.
Beide Hohe Kontrahenten geben Sich nach den bei der Begegnung inAlexandrowo ausgesprochenen Gesinnungen des Kaisers Alexander der Hoffnunghin, daß die Rüstungen Rußlands sich als bedrohlich für Sie in Wirklichkeitnicht erweisen werden, und haben aus diesem Grunde zu einer Mitteilungfür jetzt keinen Anlaß; — sollte sich aber diese Hoffnung wider Erwarten alseine irrtümliche erweisen, so würden die beiden Hohen Kontrahenten es alseine Pflicht der Loyalität erkennen, den Kaiser Alexander mindestens ver-traulich darüber zu verständigen, daß Sie einen Angriff auf einen von Ihnenals gegen beide gerichtet betrachten müßten.
Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag eigenhändigunterschrieben und ihre Wappen beigedrückt.
Geichehen zu Wien, am 7. Oktober 1879.
H. VII. P. Reuß. Andrassy.
(5. 8.) (I-. 8.)
276. Aus der Botschaft Kaiser Wilhelms I. an den Reichstag überdie soziale Frage. 17. November 1881.
Schon im Februar dieses Jahres haben Wir Unsere Überzeugung aus-sprechen lassen, daß die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich imWege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßigauf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen seinwerde. Wir halten es für Unsere kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Auf-gaben von neuem ans Herz zu legen, uno würden mit um so größerer Be-friedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnethat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen,dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedensund den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Verstandes,auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen. In Unseren darauf gerichtetenBestrebungen sind Wir der Zustimmung aller verbündeten Regierungen gewißund vertrauen auf die Unterstützung des Reichstags ohne Unterschied derParteistellungen. In diesem Sinne wird zunächst der von dem verbündetenRegierungen in der vorigen Session vorgelegte Entwurf eines Gesetzes überdie Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfälle mit Rücksicht auf die imReichstag stattgehabten Verhandlungen über denselben einer Umarbeitungunterzogen, um die erneute Beratung desselben vorzubereiten. Ergänzend wirdihm eine Vorlage zur Seite treten, welche sich' eine gleichmäßige Organisationdes gewerbliches Krankenkassenwesens zur Aufgabe stellt. Aber auch diejenigen,welche durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Ge-samtheit gegenüber einen begründeten Anspruch auf ein höheres Maß staat-licher Fürsorge, als ihnen bisher hat zuteil werden können. Für diese Für-sorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber aucheine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwesens, welches auf den sittlichenFundamenten des christlichen Volkslebens steht. Der engere Anschluß an dierealen Kräfte dieses Volkslebens und das Zusammenfassen der letzteren inder Form korporativer Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staat-licher Förderung werden, wie wir hoffen, die Lösung auch von Aufgaben mög-lich machen, denen die Staatsgewalt allein in gleichem Umfange nicht gewachsensein würde. Immerhin aber wird auch auf diesem Wege das Ziel nicht ohnedie Aufwendung erheblicher Mittel zu erreichen sein.