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Auswahl wichtiger Aktenstuecke zur Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts
Entstehung
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1878. Friede von Berlin. 575

der Toplika andererseits bilden, wobei Prepolac der Türkei verbleibt. Sicwendet sich dann gegen Süden auf der Wasserscheide zwischen der Brwenicaund der Medvedja, wobei.das ganze Gebiet der Medvedja bei Serbien ver-bleibt, folgt dem Kamme der Goljak Planina (welche die Wasserscheide zwi-schen der Kriva Rjeka einerseits und der Poljanica, der Veternica und derMorawa andererseits bildet) bis zum Gipfel der Poljanica. Weiter geht sieüber die Vorberge der Karpina Planina bis zur Mündung der Koinska indie Morawa, durchschneidet den letzteren Fluß, steigt wieder auf der Wasser-scheide zwischen dem Bache Koinska und dom Bache, welcher sich bei Nera-dowoe in die Morawa ergießt, trifft die Planina Sv. Jlija oberhalb Trgo-viste. Von diesem Punkte folgt sie dem Kamme der Sv. Jlija bis zum BergeKljuc und dann über die in der Karte mit 1516 und 1547 bezeichneteu Punkteund die Bobina Gora bis zum Berge Crni Vrh. Vom Berge Crni Vrh istdie neue Grenze dieselbe wie die Bulgariens, d. h.: die Grenzlinie folgt derWasserscheide zwischen der Struma und der Morawa über die Gipfel derStreser, Vilogolo und Mesid Planina, erreicht, über die Gucina, ErnaTrava, Darkowska und Drainica-Ebene und weiter über den DestschaniKladgnec, die Wasserscheide zwischen der oberen Sukowa und der Morawa,geht gerade auf den Stol zu und schneidet dann, 1000 Meter nordwestlichvon dem Dorfe Segusa, die Straße von Sofia nach Pirol. Sie steigt dannwieder in gerader Linie zu der Vidlic Planina und weiter über den BergRadocina, in der Kette des Rodza Balkan, wobei das Dorf Doikiuci beiSerbien, das Dorf Senakos bei Bulgarien bleibt. Von dem Gipfel desBerges Radocina folgt die Grenze in nordwestlicher Richtung dem Kammedes Balkan über Ciprovec Balkan und Stara Planina bis zur alten Ost-grenze des Fürstentums Serbien bei der Kula Smiljowa tschuka und vondort dieser alten Grenzlinie bis zur.Donau, welche sie bei Rakowitza trifft:

Art. 37. Bis zum Abschluß neuer Übereinkünfte soll in Serbien nichts auden gegenwärtigen Bedingungen der Handelsverbindungen des Fürstentumsmit den fremden Ländern geändert werden. Kein Transitzoll soll von Waren,welche durch Serbien geführt werden, erhoben werden. Die Immunitätenund Privilegien fremder Unterthanen, sowie die konsularischen Jnrisdiktions-nnd Schntzrechte, wie sie heute bestehen, bleiben in voller Kraft, solange sienicht durch ein gemeinsames Übereinkommen zwischen dem Fürstentum undden fremden Mächten modifiziert worden sind.

Art. 38. Das Fürstentum Serbien wird Deinesteils den Verpflichtungen sub-stituiert, welche die Hohe Pforte sowohl Ostreich-Ungarn als der Gesellschaftzum Betriebe der Eisenbahnen in der europäischen Türkei gegenüber ein-gegangen ist, inbezug auf die Vollendung und die Verbindung ebenso wieden Betrieb der Eisenbahnlinien, welche in dem durch das Fürstentum jetzterworbenen Territorium noch erbaut werden sollen. Die notwendigen Kon-ventionen, um diese Fragen zu regeln, sollen unmittelbar nach der Unter-zeichnung des gegenwärtigen Vertrages zwischen Östreich-Ungarn, der Pforte,Serbien und innerhalb der Grenze seiner Kompetenz dem Fürstentum Bul-garien abgeschlossen werden.

Art. 39. Die Muselmänner, welche in den von Serbien annektierten Terri-torien Grundeigentum besitzen, und welche ihren Aufenthalt außerhalb desFürstentums nehmen wollen, können ihre Immobilien behalten, indem sie sieverpachten oder durch einen dritten bewirtschaften lassen. Eine türkisch-ser-bische Kommission wird damit beauftragt, innerhalb eines Zeitraumes vondrei Jahren alle auf den Verkauf, die Ausbeutung oder die Nutzung fürRechnung der Hohen Pforte, des Staatseigentums und der frommen Stif-tungen (Vakufs) bezüglichen Angelegenheiten ebenso wie die Interessen der-jenigen Privatleute zu ordnen, welche sich dabei engagiert finden möchten.

Art. 40. Bis zum Abschluß eines Vertrages zwischen der Türkei und Ser-