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Auswahl wichtiger Aktenstuecke zur Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts
Entstehung
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IMS. Rede König Friedrichs I. von Miirtteinberg.

weder gegen die Mitglieder des Staatsrats oder des höchsten Gerichts, wegenAmtsverbrechen, oder gegen die Mitglieder des Storthings, wegen der Ver-brechen, die sie als solche, begehen möchten. Im Reichsgerichte hat der Prä-sident des Lagthings den Vorsitz.

§ 99. Keiner kann eingezogen und gefangen gehalten werden, außer in denvom Gesetz bestimmten Fällen und auf die durch die Gesetze vorgeschriebeneWeise, Für unbefugten Arrest, oder ungesetzlichen Aufenthalt steht der Bei-kommende den Gefangenen zur Rechenschaft. Die Regierung ist nicht berech-tigt, die militärische Macht gegen Mitglieder des Staats anzuwenden, außerin den von der Gesetzgebung bestimmten Formen; es wäre denn, daß eineVersammlung die öffentliche Ruhe störte, und sie sich nicht augenblicklich trennte,nachdem die den Aufruhr betreffenden Artikel des Landesgesetzes das dritteMal laut von der Zivilobrigkeit verlesen sind.

H 100. Die Druckfreiheit soll stattfinden. Keiner kann wogen irgend einerSchrift die er hat drucken oder herausgeben lassen, von welchem Inhalte sieauch sein mag, gestraft werden, wofern er nicht selbst vorsätzlich und offenbarUngehorsam gegen die Gesetze, Geringschätzung der Religion, Sittlichkeit, oderder verfassungsmäßigen Gewalten, oder Widersetzlichkeit gegen deren Befehle auden Tag gelegt oder andere dazu gereizt, oder falsche und ehrenkränkende Be-schuldigungen gegen jemand vorgebracht hat. Freimütige Äußerungen überdie Verwaltung des Staats oder irgend einen anderen Gegenstand sind einemjeden erlaubt.

Z 109. Jeder Bürger des Staats ist im allgemeinen gleich verpflichtet, einegewisse Zeitlang sein Vaterland zu verteidigen, ohne Hinsicht auf Geburt oderVermögen.

4. Rede König Friedrichs I. von Württemberg bei Eröffnung derStändeversammlung. 15. März 1815.

Hochgeborene, Ehrwürdige, Edle, Liebe Getreuen! Zum ersten Malesehe ich die Stellvertreter Meines Volkes um Meinen Thron versammelt. MitSehnsucht habe ich diesen Augenblick erwartet. Meine Absicht war von jeher,die verschiedenen Landesteile und alle Unterthanen, welche die Vorsehungmeinem Szepter untergeben hat, zu ihrer gemeinschaftlichen Erhaltung undzur Wohlfahrt aller auf's innigste zu verbinden. Sobald die äußeren Ver-hältnisse es erlauben, und die Hindernisse hinwegfielen, welche die einzelnenTeile getrennt hatten, suchte ich diesen Zweck zu erreichen, und Einheit derStaatsregierungsgrundsätze und gleichförmige Anwendung derselben in allenZweigen der Verwaltung, war die erste Frucht meiner Bemühungen. Diefrüheren Abteilungen der Landesbezirke verschwanden, die Beschränkungen deswechselseitigen freien Verkehrs hörten auf. Die verschiedenen Territorien sindnun unzertrennbare Teile eines Ganzen. Das Religionsbekenntnis und derStand der Einwohner hat in bürgerlicher Beziehung keinen Unterschied mehrzur Folge. Alle tragen in gleichem Verhältnisse zu den öffentlichen Lastenbei. Sie kennen nur ein Interesse; sie leben als Bürger eines Staates; eses gibt nur Württemberger; und ihr Wohl und ihre Ehre ist das Glück undder Ruhm des Staates. Mit Vergnügen gebe ich Meinem Volke das Zeugnis,daß es durch Treue und Gehorsam diese Meine Absichten befördert und zurErhaltung des Königreiches wesentlich mitgewirkt hat. Mein Heer hat demNamen Württembergs durch Tapferkeit und Zusammenhalten auf der Bahndes Ruhmes und der Gefahren Ehre gemacht. Meine Staatsdiener habenMich in Meinen Bemühungen unterstützt, und Meine Unterthanen allerKlassen trugen die schweren Lasten der Zeit, und unterzogen sich den An-strengungen jeder Art, wodurch Sicherheit und Erhaltung errungen werden