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Auswahl wichtiger Aktenstuecke zur Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts
Entstehung
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WH. Frankreichs Lhartc.

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17. Der Vorschlag eines Gesetzes geschieht, nach Gutbefinden des Königs,in der Kammer der Pairs oder in der Kammer der Deputierten; das dieAuflagen betreffende Gesetz ausgenommen, welches zuerst vor die Kammer derDeputierten gebracht werden muß.

18. Jedes Gesetz fordert freie Beratung und Zustimmung von seitender Mehrheit jeder der beiden Kammern.

19. Die Kammern haben das Recht, der: König zu bitten, über irgendeinen Gegenstand ein Gesetz vorzuschlagen, und anzugeben, was sie glauben,daß das Gesetz enthalten solle.

20. Ein solcher Vorschlag kann von jeder der beiden Kammern gemachtwerden, jedoch muß er im geheimen Ausschüsse beraten werden. Er darfvon der vorschlagenden Kammer erst nach Verfluß von 10 Tagen der anderenKammer zugefertigt werden.

21. Wird der Vorschlag von der anderen Kammer angenommen, so wirder dem Könige vorgelegt. Wird er verworfen, so kann er in der nämlichenSession nicht wiederholt werden.

22. Der König allein sanktioniert und promulgiert die Gesetze.

23. Die Civilliste wird durch die erste Legislatur nach der Thron-besteigung des Königs für die ganze Regierungsdauer festgesetzt.

Von der Kammer der Pairs.

24. Die Kammer der Pairs ist ein wesentlicher Teil der Gesetzgebung.

25. Sie wird von dem Könige zu gleicher Zeit mit der Kammer derDeputierten der Departements zusammen berufen. Die Session der einenbeginnt und endigt zu gleicher Zeit mit der andern.

26. Jede Versammlung der Kammer der Pairs, die außer der Zeit derSession der Kammer der Deputierten gehalten, oder nicht vom Könige befohlensein würde, ist unerlaubt und in sich nichtig.

27. Die Ernennung der Pairs von Frankreich steht dem Küttig zu.Ihre Zahl ist unbeschränkt; der König kann nach Willkür ihre Würden ab-wechseln, sie auf Lebenszeit ernennen oder erblich machen.

28. Die Pairs haben Zutritt in der Kammer mit ihrem 25., eine De-liberativstimme aber erst mit ihrem 30. Jahre.

29. Die Kammer der Pairs wird von dem Kanzler von Frankreich,

und in dessen Abwesenheit von einem durch den König ernannten Pair

präsidiert.

30. Die Glieder der königlichen Familie und die Prinzen vom Geblütesind Pairs durch Geburtsrecht; sie haben ihren Sitz unmittelbar nach deinPräsidenten, allein eine Deliberativstimme erst mit 25 Jahren.

31. Die Prinzen können nur auf einen in einer Botschaft für jede Sessionausgedrückten Befehl des Königs Sitz in der Kammer nehmen, bei Strafeder Nichtigkeit von allem, was in ihrer Gegenwart verhandelt worden wäre.

32. Alle Beratschlagungen der Kammer der Pairs sind geheim.

33. Die Kammer der Pairs erkennt über die Verbrechen des Hochverrats

und der Gefährdung der Sicherheit des Staates, worüber das Gesetz das

Nötige bestimmen wird.

34. Kein Pair kann in Kriminalsachen anders, als vermöge eines Befehlsder Kammer, arretiert und gerichtet werden.

Von der Kammer der Deputierten der Departements.

35. Die Kammer der Deputierten besteht aus den von den Wahlkollegien,deren Organisation durch die Gesetze festgesetzt werden wird, ernanntenDeputierten.

36. Jedes Departement behält die Zahl der Deputierten, die es bisjetzt hatte.