>8^- Frankreichs Lharte.
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wird hier öffentlich bekannt gemacht. Wir haben erwogen, daß, obgleich inFrankreich alle öffentliche Gewalt auf der Person des Königs beruht. UnsereVorfahren dennoch keinen Anstand nahmen, deren Ausübung nach den ver-schiedenen Zeitbedürfnissen zu modifizieren, daß solchergestalt die Gemeinenunter Ludwig dem Dicken die Befreiung von der Leibeigenschaft erhielten, daßunter dem heiligen Ludwig und Philipp dem Schönen diese Befreiung bestätigtund vermehrt ward, daß durch Ludwig II., Heinrich II und Karl IX. dieGerichtsverfassung gegründet und entwickelt worden ist, und daß endlichLudwig XIV. durch mehrere Verordnungen, deren Weisheit noch unübertroffenblieb, beinahe alle Zweige der öffentlichen Administration reguliert hat. Wirglauben nun auch, nach dem Beispiele der Könige Unserer Vorfahren, dieWirkungen der immer zunehmenden Aufklärung, die neuen Verhältnisse,welche diese Fortschritte in der bürgerlichen Gesellschaft hervorgebracht haben,die dem menschlichen Geiste seit einem halben Jahrhunderte dadurch gegebeneRichtung, und die tief greifenden Veränderungen, welche daraus hervor-gegangen sind, würdigen zu müssen. Wir erblickten in dem WunscheUnserer Unterthanen nach einer neuen Verfassungsurkunde den Ausdruckeines wesentlichen Bedürfnisses; allein, indem Wir diesem Wunsche nachgeben,haben Wir zugleich alle Maßregeln ergriffen, diese Verfassung sowohl Unsererals des Volkes würdig zu machen, auf dessen Beherrschung Wir stolz find.Mit Kommissarien Unseres Conseils haben sich weise Männer aus den erstenStaatskörpern vereinigt, um an diesem wichtigen Werke zu arbeiten. IndemWir den Grundsatz anerkannten, daß eine freie und monarchische Verfassungden Erwartungen des aufgeklärten Europas entsprechen müsse, durften Wirzugleich nicht vergessen, daß Unsere erste Pflicht gegen Unsere Völker darinbestand, die Rechte und Vorzüge Unserer Krone in ihrer ganzen Reinheitaufrecht zu erhalten. Wir hoffen, daß Unsere Völker, von der Erfahrungbelehrt, sich davon überzeugt haben werden, daß die höchste Staatsgewaltallein den von ihr getroffenen Einrichtungen jene Kraft, jene Dauer und jeneMajestät verleihen kann, womit sie selbst bekleidet ist; daß daher nur dann,wenn die Weisheit der Könige mit den Wünschen ihrer Völker im zwangs-losen Einklänge steht, eine solche Verfassungs-Urkunde von langer Dauer seinkann, und daß dagegen dort, wo Trotz und Gewaltthätigkeit einer schwachenRegierung Bewilligungen abzwingen, die öffentliche Freiheit in eben so großerGefahr schwebt, als der Thron selbst. Wir suchten endlich die GrundlagenUnserer neuen Verfassungsurkunde in dem französischen Charakter, und in denehrwürdigen Denkmälern der vergangenen Jahrhunderte auf. Daher erblicktenWir in der Wiederherstellung der Pairswürde eine wahrhafte National-einrichtung, wodurch jede Erinnerung der Vergangenheit mit allen Hoffnungenverknüpft und die alte und neue Zeit mit einem Bande umschlossen wird.
Durch die Kammer der Deputierten wollten Wir jene alten Ver-sammlungen des März- und Maifeldes, so wie die Kammer des drittenStandes, ersetzen, welche insgesamt so viele Proben von ihrem Eifer für dasWohl des Volkes und ihrer Treue und Verehrung gegen ihre Könige abgelegthaben. Indem wir auf diese Weise bemüht waren, die Kette der Zeiten,welche traurige Verirrungen zerrissen hatten, wieder zusammen zu knüpfen,bestrebten Wir Uns, das Andenken an alle die Übel, welche das Vaterlandwährend Unserer Abwesenheit erlitten hat, in Unserem Gedächtnisse zu ver-löschen, und wünschten, daß dieses in dem Buche der Weltgeschichte eben sozu hewerkstelligen wäre. Durch unsere Zurückkunft in den Schoß Unserergroßen Familie beglückt, glaubten Wir den vielfältigen Beweisen, die Wirvon ihrer Liebe empfangen, nur dadurch entsprechen zu können, daß WirWorte des Friedens und des Trostes an sie zu richten bemüht sind. Derteuerste Wunsch Unseres Herzens besteht darin, daß sich alle Franzosen alsBrüder lieben, und daß kein bitteres Andenken jene Ruhe und Sicherheit