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zu Brandenburg, Unserin gnädigsten Churfürsten und Herrn,gedachter Uokoiwiiton Gemeinde zu dero Gottesdienst gnädigstoonesckiiton und auf dero gnädigsten Befehl von des Herrn,Rahts, uud Drosten von dem Busche Wollgeb. würcklich einge-räumte, vorhin sogenannte Süster- nunmehro aber UokonnirlsKirchen, gehörigen dabey gelegenen Häußer und Wohnstätten,sich einige Ditkorention dahero erhoben; indeme die Stadt diezwei) kleine Häußer, so bei dem Nonnenhauße, welches dieselbevor diesem von Höchstgedachter Sr. Churfürstl. Durch!, fürihre Gast-Armen erbehten, stehen, und von dem LubeourootoisCramer und deni Unterdiener oder Macklcr Johan bewohnetwerden, weil Sie selbige etwas rspniirkii laßen, gerne bei) demArmenhauße behalten wollen; mehrgedachte Uekormirts Ge-meinde aber wegen Churs, gnädigster Oonesssion darin garnicht gehehlen können, daß endlich durch Intsrposition Hochge-dachten Herrn Rahts, und Drosten von dem Busche Wollgeb.diese Sache dahin güttliche abgehandelt und verglichen, daß dieStadt gemelte zwei) kleine Häußer zu dem Armenhauße behalte»,auch die Armen der Einfarth des Platzes für Ihren Häußern,und des Sodes oder Brunnens sich mitt bedienen nach wie vorberechtigt seyn, auch den Brunnen beiderseits unterhalten sollen;und hat dieselbe dahingegen der Uskormirten Gemeinde einekrs-ötkiisioll von hundert fünff und Neuntzig thaler, welche die-selbe an dem einen hinter der Kirche stehenden Hauße hatt,welches mit unter die Nonnenhäuser gehöret und jetzo von Hen-rich Detert und Henrich Storck bewohnt wird, würcklich eockirotund abgetreten, und sotten sowoll jetzt gedachtes, alß übrigeHäußer, Wohnstätte, und Unäsrn der Ustdimirton Gemeindeohne eintziges Einsprechen verbleiben, deroselben auch freistehen,nach ihrem Belieben und Vergnügen die verfallenen Häußerund Gebäude wieder auffbauen und rspariron zu laßen, undzu Ihrem besten Nutzen, auch zur Schule, und Sonsten Jhrogefälligen Wohnungen zu gebrauchen; zu stehter und immer-wehrender festhaltung haben diesen Vergleich (deren zween gleich-lautende ausgefertigt) beyde theile, und zwar» die Stadt durchIhren Löei'ötarinin, und wegen der Uot'oi'im'i'tsii Gemeinde,dero Herr Prediger und Vorsteher, durch Ihre EigenhändigenUnterschriften und vorgedrückte der Statt Siegel und Pitt-schafften nicht allein oorroborirot und bestettiget; sondern auchbeiderseits Hochgedachtes Herrn Rahts, und Drosten von demBusche Wollgeb. gebührend ersuchet, diesen Vergleich durch deroUnterschrifft und vorgerücktes Pittschaft großgünstig zu von-llrwirön.