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Geschichte der Stadt Bielefeld und der Graffschaft Ravensberg
Entstehung
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Wir sind jetzt nunmehr wiederum bei einem Abschlüsseunserer Geschichte angekommen. An die Stelle der rheinischenHerzoge treten die Brandenburger, dessen großer Churfürst auchepochemachend für Bielefeld werden sollte. Bei einem solchenZeitabschnitte schauen wir gern vor- und rückwärts; vor allemaber möchten wir, nachdem man eine Reihe äußerer geschicht-licher Thatsachen kennen gelernt hat, auch einen Blick in diesocialen Verhältnisse thun.

Nichts ist wohl verständlicher, als der Wunsch, über dieLebensverhältnisse in den Vorjahrhunderten genaueres zu er-fahren. Ein Moment unterscheidet, tief in das Leben eingreifend,die früheren Zeiten von der heutigen; wir meinen die Hörig-keit. Diese Macht in den Händen des Adels spricht aber auchdiesen nicht frei von einer selbst verkäuflichen Abhängigkeit vondynastischen Herrn. So tauschten Otto von Ravensberg undOtto von Tecklenburg im Jahre 1312 mit einander aus eineElisabeth von Donop und Jutta von Lodere, desgleichen derRavensberger 1316 mit dem Bischöfe von Osnabrück einenEggehard von Horne und Hermann von Aspelkamp, fernerüberließ Wittekind vom Berge unserem Grafen 1326 einenKnappen von Hellehusen und 1331 eine Jutta gleichen Namens.Durch Austausch kam auch die Gemahlin Werneri Todranksnebst deren Sohn in des Grafen Dienste, in die sich 1300freiwillig begaben die von Berchzete mit den Worten: 1V1OoiMQ Ltsvsn UN Asbsttsu von Itsi'^Mts, dost

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Solchen freiwillig oder durch Tausch in den Dienst tre-tenden Adeligen werden meist Burglehn oder andere Berech-tigungen eingeräumt, das höchste Ziel aber, wonach sie strebten,war Castrensis, das heißt Droste, zu werden.

Schwerer lastete natürlich die Hörigkeit auf dem gemeinenMann, denn er wurde meist wie eine Ware behandelt; dochschuf, als die Fürstenmacht aufkam, diese einen Wandel, nach-dem schon lange die Städte durch die Aufnahme von Hörigen,die sie oft genug gegen deren Herrn mit allen Mitteln von Listund Gewalt verteidigten, erleichternd gewirkt hatten. Die andie Person geknüpfte Hörigkeit, der Leibdienst,selten vermittelst der offenen oder erschlichenen ApStädten durch Verjährung aufgehoben, konnte aberGesetz geregelten Freikauf erledigt werden. Die fer>

Adelssitze wohnenden Eigenbehörigen zahlten für d/

§

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