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Kaufleute.
für die Verträge dieser Art besondere Prämien festge-setzt werden.
Die Gesellschaft verlangt demnach für die Gefahreneiner Reise, welche, die Hin- und Her-Reise und denAufenthalt mit einbegriffen, den Zeitraum eines Jahresnicht überschreitet, abgesehen von der gewöhnlichen,nach dem Alter berechneten Prämie,
2— 3 der versicherten Summe, für die Reisen
nach den vereinigten Staaten, nach Brasilien,nach Columbien, nach Buenos-Ayres, nach denIle« <le krsnee und Lourbon.
3— 4 für die Reisen nach Ostindien.
4— 5 i>-°/ nach dem Sndmecr, China und Japan.
8 x.°/L für eine erste Reise nach den Antillen, wegen
der Gefahren des Klima's; diese Prämie wird aberverringert, wenn die Versicherten einmal dasKlima gewöhnt sind.
3—5 nach Merico, dem Senegal und Cayenne.
2—4 x./L nach Egypten und nach der Levante.
Für die Kaufleute und Armateurs, welche über-seeische Erpeditionen machen, ist es von großem Nutzen,das Leben derjenigen Personen, denen sie die Leitungderselben anvertrauen, zu ihrem eigenen Vortheil zuversichern; denn wenn diese Bevollmächtigten, derenFähigkeiten und Eifer zum Gelingen des Unternehmensnöthig sind, vor dessen Beendung stürben, so wären dieSpekulanten dem Verluste ihres Gewinnes oder viel-leicht sogar eines Theiles ihrer Kapitale ausgesetzt,während sie durch die Versicherungen für diesen Ver-lust schadlos gehalten werden.
Die Kaufleute, welche in Handels-Angelegenheitenreisen, oder sich nach andern Theilen des Continentsbegeben, um Gelder einzutreiben, fühlen die sehr na-türliche Angst, von ihren Familien entfernt zu sterben;sie fühlen, daß, wenn ihnen dies Unglück begegnete,das Vermögen, welches sie erwerben oder einziehen wölb-ten, für ihre Kinder verloren ginge. Durch die Lebens-versicherung werden sie dieser Sorge überhoben.