Druckschrift 
1 (1915)
Entstehung
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In dieser Zeit von Ende 1449 bis Anfang 1451 wird alsoauch dieser Abschnitt der Handschrift geschrieben sein.

Wenn die Handschrift aus den angegebenen Gründenauch nicht als das Originalprotokoll der Kapitelsbeschlüsseangesehen werden kann, so geht sie aber doch zweifellosauf authentische Aufzeichnungen über die einzelnen Ka-pitelsversammlungen zurück. Ihre Entstehung wird manwohl sich so zu denken haben, daß entweder während derBeratungen des Konvents oder gleich nach Schluß derselbenein von dem Prior dazu beauftragter Chorherr 1 ) über dieverhandelten Angelegenheiten und gefaßten Beschlüssekurze Notizen machte, die als Grundlage für die späterenBeratungen dienen sollten. Für diese Aufzeichnungen,denen man vielleicht keinen größeren Wert beilegte unddie deshalb ganz flüchtig hingeworfen wurden, hat man an-scheinend einzelne Blätter genommen. Später, um die Mittedes Jahrhunderts, ist man dann dazu übergegangen, vondiesen Einzelblättern eine Abschrift in einem Bande an-zufertigen. 2 ) So erklärt sich wohl einerseits die nicht strengeBeobachtung der chronologischen Reihenfolge bei der Re-gistrierung der einzelnen Kapitelsbeschlüsse und ander-seits auch das häufige Vorkommen von Lese- und Schreib-fehlern, die sich der Kopist hat zuschulden kommen lassen.

Was den Inhalt der Handschrift angeht, so enthält sie,wie schon angedeutet, Aufzeichnungen über die Verhand-lungen, die im Schooße des Klosters stattgefunden haben,und die dabei gefaßten Beschlüsse. Soweit mir bekannt, istes die einzige Handschrift dieser Art, die sich aus dem15. Jahrhundert von einem zur Windesheimer Kongregationgehörenden deutschen Kloster erhalten hat. Verdient sieschon deshalb die Beachtung der Forschung, so erhöht sich

1 ) Vergl. unten S. 47: ego frater Johannes Probus ex patri.nostro commissionem de cetero scribere colloquiorum diffinitasuscipiens usw.

a ) Auch über die Verhandlungen der Windesheimer Qeneral-kapitel hat man anfänglich nur Einzelprotokolle aufgenommenund diese erst im 18. Jahrhundert in einem Bande zusammenabgeschrieben.